Luana AG und Luana Energy GmbHInsolvenz - Zahlungsausfall droht
Schützen Sie ihr Investment
- Totalverlustrisiko droht
- Zinszahlungen werden eingestellt
- Rückzahlungen aus Verträgen werden eingestellt
- Anleger werden mit Ausflüchten hingehalten
- Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen
- Schnelle und effektive Durchsetzung der Anlegerrechte
- Bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei
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Wir sind bekannt aus
Aktuelle Meldungen
Über das Vermögen der Luana AG wurde am 23.12.2025 am Amtsgericht Schwarzenbek das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Da die Luana AG die größte Schuldnerin der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist, droht hier der Zahlungsausfall. Entsprechend hat die Bafin mit Bekanntmachung vom 04.02.2026 vor dem Zahlungsausfall gewarnt. Zuvor musste bereits die Luana Energy GmbH Insolvenz anmelden. Zins- und Rückzahlungen aus den Luana Anleihen und Nachrangdarlehen sind akut gefährdet.
Geldrückgewinnung
Sie haben sich mittels Nachrangdarlehen am Geschäft der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH beteiligt?
Dann sollten Sie jetzt prüfen lassen, ob Sie das gesamte Investment rückabwickeln und einem möglichen Totalausfallrisiko entgegenwirken können.
Die Kanzlei Schiller & Gloistein hat in den vergangenen Jahren im Bereich des Anlegerschutzes und der Kapitalrückgewinnung in Anlageskandalen einer Vielzahl von Anlegern zum Recht verholfen und Ansprüche erfolgreich durchgesetzt.
Luana Energieversorgung Deutschland GmbH - Hilfe für geschädigte Anleger
Die Luana Gruppe mit Sitz in Hamburg ist durch die Insolvenz der Muttergesellschaft Luana AG in finanzielle Schieflage geraten. Betroffene Anleger, die der Luana Geld in Form von zumeist Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt haben, sind von dieser Krise im besonderen Maße betroffen. Denn Zinszahlungen werden ausgesetzt und die Rückzahlung der Darlehen ist stark gefährdet.
Die Parallelen zu mehreren von unserer Kanzlei in der jüngeren Vergangenheit – überwiegend erfolgreich – bearbeiteten Unternehmenskrisen, bei denen Privatanleger in hoher Zahl geschädigt wurden, sind frappierend. Es läuft im Grunde immer gleich ab. Zunächst werden vertragliche Zahlungen eingestellt. Begründet wird dies regelmäßig mit einem vermeintlich schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, gestiegenen Baupreisen, Handwerkermangel und den Auswirkungen der Corona-Zeit. Als Nächstes wird eine Umstrukturierung angekündigt, oftmals verbunden mit einem Schuldenschnitt, bei dem die Anleger auf einen Großteil Ihrer Forderungen verzichten sollen. Am Ende steht dann die Insolvenz der Gesellschaft.
Wir kennen diese Abläufe und wissen sehr genau an welcher Stelle anzusetzen ist, um das angelegte Geld zurückzuerhalten oder zumindest den Schaden weitgehend zu kompensieren. Wichtig ist zunächst die Analyse aller Fakten, die rechtliche Bewertung der Vertragsstrukturen und dann die Identifizierung solventer Haftungsgegner, insbesondere gesetzlicher und fakultativer Haftpflichtversicherer. Hier ist nach unserer Erfahrung zügiges und fokussiertes Handeln der Schlüssel zum Erfolg.
Unsere spezialisierte Kanzlei hat sich in der Vergangenheit bei großen Anlageskandalen durch konsequentes und erfolgreiches Vorgehen bundesweit einen Namen gemacht. Im Anlageskandal der P&R-Gruppe waren wir die erste Kanzlei, die verantwortliche Vermittler sowie Hintermänner vor Gericht brachte und für unsere Mandanten wegweisende Schadensersatzurteile erzielte. Auch bei der Insolvenz der UDI-Gruppe waren wir erneut die erste Kanzlei, die Verurteilungen gegen die ehemaligen Geschäftsführer vor dem Oberlandesgericht durchgesetzt haben und damit für die Mandanten den Weg zur Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung geebnet haben. Auch ist Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hier Mitglied in nahezu allen Gläubigerausschüssen und überprüft die Handlungen des Insolvenzverwalters.
Betroffene Anleger der Luana-Gruppe, insbesondere der
- Luana Energieversorgung Deutschland GmbH,
- der Luana Ag und
- der Luana Energy GmbH
sollten Ihre Rechte zügig in die Hand nehmen. Die Erklärungen für ausbleibende Zahlungen sind immer sehr ähnlich. Es werden Liquiditätsengpässe vorgeschoben, die aber gleichzeitig durch relativierende Aussagen, dass ertragreiche Vertragsabschlüsse bevorstünden, flankiert werden. Dies ist nichts Anderes als eine hinlänglich bekannte Hinhaltetaktik. Für Anleger die der Gesellschaft in Form von Nachrangdarlehen Kapital zur Verfügung gestellt haben, ist dies besonders misslich.
Den meisten Anlegern ist die Bedeutung und Tragweite dieser „insolvenzhindernden Nachrangklausel“ jedoch gar nicht bewusst. Für die Luana hat dies den Vorteil, dass Sie das gesamte Geld von den Kleinanlegern als Eigenkapital verbuchen kann und erst dann einen Insolvenzantrag stellen muss, wenn dieses Kapital bereits vollständig aufgezehrt ist. Mit anderen Worten: Erst wenn das Geld der Anleger „aufgebraucht“ ist muss die Gesellschaft die Insolvenz beantragen.
Soweit muss es aber nicht kommen, da jetzt noch die Möglichkeit besteht, Maßnahmen zum Schutz des eigenen Investments zu unternehmen. Es geht jetzt darum die möglichen Wege zur Geldrückerstattung kurzfristig zu ermitteln und im konkreten Einzelfall den rechtlich- und wirtschaftlich sinnvollsten Weg konsequent und mit Nachdruck zu verfolgen. Dies ist unsere Spezialität. Hier haben wir viel Erfahrung, das nötige Spezialwissen und wir können auf eine Vielzahl von Erfolgen in ähnlichen Verfahren verweisen. Wo andere resignieren mit den Worten „da ist doch eh nichts mehr zu machen…“ beginnt bei uns die Arbeit – sehr oft erfolgreich.
Resignieren hilft jetzt nur denjenigen, die für die aktuelle Lage verantwortlich sind. Lassen Sie dieses Kalkül nicht aufgehen.
Wir bieten Ihnen an, Ihre Ansprüche in einem ersten Schritt völlig kostenfrei und unverbindlich zu prüfen. Alles was wie hierfür benötigen sind Kopien der Vertragsunterlagen und einige wesentliche Angaben, die wir mit unserem Formular abfragen:
Der Ablauf ist dann völlig transparent und einfach. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen eingehend und individuell. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage von uns eine Rückmeldung mit Handlungsvorschlägen. Diese Vorschläge können Sie dann in Ruhe abwägen und bei Fragen hierzu gerne auf uns zukommen. Bei unseren Vorschlägen haben wir immer die beiden grundlegenden Komponenten erfolgreichen Handelns im Auge. Die rechtlichen Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Realisierbarkeit der Ansprüche. Hier liefern wir Ihnen Fakten – und wenn wir etwas nicht genau wissen, dann teilen wir Ihnen dies auch genauso mit.
Was Sie aber in jedem Fall erwarten dürfen ist, dass wir uns mit aller Kraft für Sie und Ihre Interessen einsetzen.
Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
„Anleger, welche die betroffenen Kapitalanlagen gezeichnet haben, sollten zügig prüfen lassen, ob Möglichkeiten bestehen, um das investierte Geld zurückzuerhalten“, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Gloistein.
Die Rückabwicklungsansprüche können und sollten sofort durchgesetzt werden, da bei Verschlechterung der Wirtschaftslage ein Wettlauf der Anleger droht. Auch Ansprüche gegen weitere Verantwortliche, etwa die Geschäftsführung, können bestehen und werden im Einzelfall von unserem Expertenteam geprüft.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schiller & Gloistein hat sich dem Kampf für die Rechte der Verbraucher und Anleger verschrieben. Diesen Kampf führen wir mit viel Know-How, Herz und Verstand. Wir prüfen im Einzelfall ob, und auf welchem Wege Sie ihr Geld zurückerhalten können.
Kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Möglichkeiten
Übermitteln Sie uns dafür möglichst zügig Ihre Vertragsunterlagen über unser Formular.
Nach Erhalt der Unterlagen werden wir schnell und sorgfältig überprüfen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können. Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit.
Die gesamte Prüfung und Beurteilung Ihrer Beteiligungssituation ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.
Warum wir das umsonst machen? Weil wir Ihnen helfen möchten und das Gesetz dem Anwalt dafür die Möglichkeit einer „kostenlosen Erstberatung“ bietet. Natürlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Eine Verpflichtung dafür besteht indes nicht. Jegliche kostenauslösenden Schritte sprechen wir zu jedem Zeitpunkt zunächst mit Ihnen ab.
- Volle Geldrückgewinnung möglich
- Sicherung von Vermögenswerten
- Erfahrene & kompetente Anlegerschutzkanzlei
- Fachanwaltskanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht
- Diverse vergleichbare Fälle gewonnen und vorteilhafte Vergleiche geschlossen
- Bundesweit für Sie tätig
- Wir machen bereits jetzt aktiv Ansprüche in Sachen DEGAG für Mandanten geltend
Ihre Vorteile bei uns
Sie sind in Luana investiert? Dann sollten Sie jetzt nicht zögern und die Möglichkeit einer vollständigen Geldrückgewinnung prüfen lassen.
Warum Schiller & Gloistein Rechtsanwälte?
Wir fokussieren uns auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und sind eine der führenden und renommiertesten Fachanwaltskanzleien Deutschlands.
Wir schreiben Verbraucher- und Anlegerschutz groß und vertreten, trotz lukrativer Angebote, ausschließlich Verbraucher und Kapitalanleger um Interessenkollisionen grundsätzlich zu vermeiden.
Wir können regelmäßig dort Erfolge aufweisen, wo andere Kanzleien nur leere Versprechen abgeben.
Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung im Verbraucherschutz sind wir in der Lage maßgeschneiderte und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Unsere Expertise sowie auch die von uns erstrittenen Urteile finden bundesweit in der überregionalen Presse Beachtung.
Transparenz in Kostenfragen ist für uns ein Selbstverständnis, weshalb wir jeden Schritt mit Ihnen abstimmen.
Beraten heißt für uns verstehen. Wir legen größten Wert darauf, dass Sie alles verstehen und machen Ihnen das Juristendeutsch verständlich. Wir sprechen Ihre Sprache, denn nur so können wir gemeinsam zum Erfolg kommen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Bei uns gilt keine 5-Minutenregel bis das Telefonat beendet sein muss. Wir nehmen Sie ernst! So schaffen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind in der Lage, die gesetzten Ziele zusammen zu erreichen.
Warum die kostenfreie Erstberatung?
Durch unsere kostenfreie Erstberatung können wir uns ein Bild von Ihrem individuellen Fall machen. Wir sind dann in der Lage eine zielführende Handlungsstrategie auf dieser Grundlage zu erarbeiten.
Als Verbraucherschutzkanzlei gehört es ebenfalls zu unserem Selbstverständnis Ihnen in schweren Zeiten bei Seite zu stehen und Ihnen mit Rat und Tat weiterzuhelfen.
Zusätzlich bauen wir Barrieren ab und freuen uns, wenn auch Sie zu Ihrem Recht kommen ohne direkt Angst vor der Anwaltsrechnung zu haben.
Als eine der wenigen Kanzleien lassen wir Ihnen schriftliche Einschätzungen von Erfolgsaussichten zukommen. Uns ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur auf das telefonisch mitgeteilte verlassen müssen, sondern auch etwas „Handfestes“ erhalten. So sorgen wir für Transparenz und von Beginn an für ein vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung
Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob auch Sie Ansprüche gelten machen können. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis nach Ihren Wünschen per E-Mail oder Post.
Entscheidung
Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihr Geld zurückholen wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.
Erfolg
Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie Ihr Geld zurückerhalten.
Kostenfreie Erstberatung und Ersteinschätzung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir beraten Sie individuell und zielführend.
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Ersteinschätzung per Post oder E-Mail.
Sie möchten auf dem laufenden bleiben und Informationen erhalten? Tragen Sie sich in unseren kostenfreien Newsletter ein.
Häufige Fragen
Ist die Erstberatung tatsächlich völlig kostenfrei?
Ja, dies ist der Fall. Es entstehen Ihnen keinerlei versteckte Kosten durch unsere Erstberatung. Es gilt dabei auch keine zeitliche Begrenzung oder eine bestimmte Anzahl an Nachrichten. Bevor Kosten auf Sie zukommen sollten werden Sie von uns darüber informiert.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich Ihre Kanzlei beauftrage?
Wir stehen für eine vollständige Kostentransparenz. Selbstverständlich informieren wir Sie über mögliche Kosten bevor diese entstehen. So können Sie das Kostenrisiko klar und deutlich abschätzen und entscheiden, ob Sie dies in Kauf nehmen oder nicht.
Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme erklärt, kommen auf Sie keinerlei Kosten zu (mit Ausnahme einer ggf. mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Kostenübernahme beantragen wir für Sie kostenfrei.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?
In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wir beantragen für Sie gerne kostenfrei die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten übernimmt, hängt vor allem von den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab. Hier ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
Manchmal lehnen Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme zunächst zu Unrecht ab. Deshalb ist es ratsam, dass die Kostenübernahme von einem erfahrenen Anwalt beantragt wird, der fachkundig beurteilen kann, ob die Rechtsschutzversicherung richtig oder falsch handelt.
Falls Sie selbst bereits die Kostenübernahme beantragt haben, diese von der Rechtsschutzversicherung aber abgelehnt wurde, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen, ob die Ablehnung zu Unrecht erfolgte und werden dann – für Sie kostenfrei – die Kostenübernahme erwirken.
Welche Ansprüche habe ich?
Wenn eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt haben Sie grundsätzlich einen Anspruch dass investierte Geld zurückzuerhalten. Im Gegenzug erhält die Bank oder Beratungsgesellschaft die Kapitalanlage zurück.
In der Praxis ist es häufig so, dass die Anleger eine Schadensersatzzahlung erhalten, aber die erworbene Kapitalanlage behalten. Häufig ist dies auch ohne Einschaltung der Gerichte möglich, oft nach intensiven Verhandlungen mit den Verantwortlichen. Dazu können Anleger im Einzelfall auch Zinsen als entgangenen Gewinn geltend machen. Dies prüfen wir selbstverständlich in jedem Fall.
In einigen Fällen ist es aber durchaus sinnvoll sich von der Kapitalanlage zu lösen. Denn es gibt Kapitalanlagen bei denen die Anleger – ohne dass Sie davon wissen – sogar mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. In solchen Fällen raten wir unseren Mandanten natürlich nachdrücklich zu einer kompletten Rückabwicklung. Oft wollen die Mandanten mit der Kapitalanlage auch nichts mehr zu tun haben. Auch dann machen wir die komplette Rückabwicklung geltend.
Die komplette Anspruchsdurchsetzung und sämtliche Korrespondenz übernehmen wir für Sie, so dass Sie kaum Zeit und Nerven investieren müssen.
Wann verjährt mein Schadensersatzanspruch?
Die Frage nach der Verjährung spielt in der Praxis häufig eine wichtige Rolle. In jedem Einzelfall prüfen wir vorab, ob Ansprüche geltend gemacht werden können oder bereits verjährt sind.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährungsfrist beginnt also erst zu laufen, wenn der Anleger bemerkt, dass er falsch beraten wurde. Dies ist oft erst viele Jahre nach dem Erwerb des Fonds der Fall.
Das nachfolgende Beispiel erläutert Ihnen die Situation:
Ein Anleger hat sich zu einer bestimmten Kapitalanlage im Jahr 2006 von einer Bank beraten lassen und eine Beteiligung an einem Fonds gezeichnet. Dem Anleger wurden im Rahmen der Beratung die wesentlichen und gravierenden Risiken (z. B. Totalverlustrisiko) des Fonds nicht klar und deutlich erläutert. Dass die Bank für die Vermittlung des Fonds eine erhebliche Provisionszahlung von Seiten des Fonds erhält wurde dem Anleger auch verheimlicht. Den Verkaufsprospekt zum Fonds mit den Risikohinweisen hat der Anleger erst erhalten, als er die Beitrittserklärung unterzeichnet hat.
Erst im Jahre 2013 erfährt der Anleger zufällig von den besonderen Risiken seiner Kapitalanlage und den Provisionszahlungen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt also erst mit Schluss des Jahres 2013 zu laufen, da er erst in diesem Jahr von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Die Verjährungsfrist endet dann am 31.12.2016. Bis zu diesem Datum können Ansprüche noch geltend gemacht werden.
Das sagt die Presse
