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Kürzung Ihrer Riester-Rente

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Kürzung Ihrer Riester-Rente

Sie haben einen Riester-Rentenvertrag bei einer deutschen Versicherung abgeschlossen?
Ihre Versicherung hat Ihnen einfach einseitig die Rente gekürzt?

Dann lassen Sie von uns jetzt prüfen, ob die Kürzung zulässig ist. Unsere Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Begründet wurden die Kürzungen meist mit dem „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ oder der „bereits lange andauernden aktuellen Niedrigzinsphase“.

Diese Kürzung ist sehr wahrscheinlich unwirksam.  Dies trifft auf die meisten von uns bisher geprüften Verträge definitiv zu. Die verbraucherbenachteiligenden Klauseln, wie z.B. die Treuhänderklausel der Allianz und weiterer Versicherer, verstecken sich in der Regel im Kleingedruckten.

Rechtsprechung und Hintergründe

In der Vergangenheit haben mehrere Rentenversicherungen, darunter auch Marktführer wie die Allianz, den Rentenfaktor ihrer Riester-Renten zum Nachteil der Sparer gesenkt. Rechtlich ist dies unzulässig, da es eine bloß einseitige und im Ergebnis unangemessene Benachteiligung darstellt. Versicherte erhalten dadurch im Alter deutlich weniger Rente, obwohl ihr Sparguthaben gleich bleibt. Eine solche Rentenkürzung erschwert die finanzielle Planung für die Rentenzeit erheblich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen solche Rentenkürzungen wehren können und welche Versicherungen bereits den Rentenfaktor gesenkt haben. 

Wir unterstützen Sie jederzeit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Ihrer Rentenversicherung und führen zunächst eine kostenfreie und unverbindliche Vorprüfung Ihres Vertrags durch um sicherzustellen, ob auch Ihre Kürzung unwirksam ist.

Ein wegweisendes Urteil für Verbraucher wurde kürzlich vom Landgericht Köln gefällt: Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung darf die vereinbarte Riester-Rente nicht nachträglich kürzen. Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Verbraucher, da bereits mehrere Versicherer ihren Kunden eine nachträgliche Rentenkürzung auferlegt haben. Die Versicherer begründen diese Kürzungen mit der Niedrigzinsphase und der steigenden Lebenserwartung. Allerdings dürfen sie die negativen Auswirkungen der Marktentwicklung nicht einfach auf ihre Kunden abwälzen, wie das Urteil zeigt.

Der Fall vor dem LG Köln betraf einen Riester-Sparer, der die Rentenkürzung der Zurich Lebensversicherung aus dem Jahr 2017 nicht akzeptieren wollte. Er hatte Klage eingereicht, weil die Versicherung die vereinbarte Garantierente seines Riester-Rentenvertrages einseitig von 37 Euro auf 28 Euro herabgesetzt hatte. Dies bedeutete eine Rentenkürzung um fast ein Viertel. Die Zurich stützte ihr Vorgehen auf eine Klausel in den Vertragsbedingungen, die sich auf negative Marktentwicklungen und eine unerwartet gestiegene Lebenserwartung bezog.

Das LG Köln bewertete diese Klausel jedoch als unwirksam, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt und eine einseitige Abwälzung der schlechten Marktsituation ermöglicht. Zudem sieht die Klausel lediglich eine Anpassung des Rentenfaktors nach unten vor, nicht jedoch eine Erhöhung bei einer positiven Marktentwicklung. Die Richter betrachten dies als Benachteiligung des Versicherungsnehmers.

Das Urteil betont die Bedeutung des Äquivalenzprinzips, das besagt, dass Leistung und Gegenleistung in einem Vertrag ausgeglichen sein müssen. Bei einer Äquivalenzstörung dürfen die negativen Folgen nicht nur einer Vertragspartei, in diesem Fall dem Versicherungsnehmer, aufgebürdet werden. Eine Anpassung des Rentenfaktors nach oben müsse daher ebenfalls möglich sein.

Nicht nur die Zurich Lebensversicherung hat den Rentenfaktor gesenkt, auch andere Versicherer wie VHV, Allianz, AXA und R+V Lebensversicherung haben in den letzten Jahren ihre Rentenfaktoren herabgesetzt:

  • Kunden der VHV, die zwischen 2004 und 2006 eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, mussten ebenfalls eine Herabsenkung des Rentenfaktors hinnehmen.
  • Die Allianz senkte den Rentenfaktor im Jahr 2017 für Verträge aus den Jahren 2001 bis 2011 und erneut im Jahr 2021 für Verträge, die zwischen 2001 und 2013 geschlossen wurden. Betroffen waren verschiedene Tarife, darunter Invest alpha-Balance, InvestGarantie und IndexSelect Invest.
  • Sparer der AXA mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014 waren ebenfalls von einer Rentenkürzung betroffen, die rund 700.000 Versicherte betraf.
  • Die R+V Lebensversicherung passte den Rentenfaktor im Jahr 2017 für Verträge an, die bis 2005 abgeschlossen wurden.


Die Liste ist nicht abschließend, da in den letzten Jahren mehrere Lebensversicherer den Rentenfaktor nach unten korrigiert haben. Laut einer Auswertung des Analysehauses Franke & Bornberg sank der Rentenfaktor im Marktdurchschnitt von 29,09 Euro im Jahr 2021 auf 25,97 Euro im Jahr 2022. Das entspricht einem Rückgang von 10,73 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Falls Sie von einer solchen Rentenkürzung betroffen sind, empfiehlt es sich unbedingt eine fachkundige Prüfung durch unsere spezialisierte Kanzlei vornehmen zu lassen und Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung geltend zu machen. Diese führen wir garantiert unverbindlich und kostenfrei für Sie durch. Das Urteil des LG Köln stärkt Ihre Position als Verbraucher und zeigt, dass einseitige Kürzungen des Rentenfaktors unzulässig sind.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewahrt bleibt und Sie die Rente erhalten, die Ihnen zusteht.

Jetzt handeln

Ihre Versicherung hat einfach die Ihnen zustehende Rentenleistung gekürzt? Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit auf die kostenfreie Prüfung Ihres Anspruchs.

Die von uns durchgeführte Vertragsprüfung auf die Verwendung unzulässiger Klauseln ist ohnehin ein kostenfreier Service von uns.

Sollten Sie sich dann dafür entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, so würde Ihre Rechtsschutzversicherung für die gesamten Kosten aufkommen. Die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung nehmen wir kostenfrei für Sie vor.

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten Sie sich nicht von der Durchsetzung Ihrer Rechte abhalten lassen. 

Wir sorgen für Kostentransparenz bevor Kosten überhaupt anfallen. Die Höhe der möglichen Kosten teilen wir Ihnen rechtszeitig mit und Sie können frei und in Ruhe entscheiden ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht. 

Es muss durch Ihren Versicherer eine Kürzung der Rentenleistung vorgenommen und weiterhin eine  unzulässige Klausel verwendet worden sein.

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob auch Ihr Vertrag unzulässige Klauseln enthält, die angreifbar sind. Wir übersenden Ihnen innerhalb weniger Werktage ein individuelles schriftliches Ergebnis per E-Mail.

Entscheidung

Auf Grundlage unserer Expertise können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie sich wehren wollen oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

Durchsetzung

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei Deckungszusage ein und setzen Ihre Ansprüche gegen Ihren Versicherer durch.

Kostenfreie Erstberatung und Vertragsprüfung

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per E-Mail oder WhatsApp.

Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.

Lassen Sie Ihren Vertrag von uns auf Formfehler überprüfen. 

Häufige Fragen

Die Versicherungen haben den Rentenfaktor aufgrund von äußeren Faktoren wie der anhaltenden Niedrigzinsphase und einer gestiegenen Lebenserwartung herabgesetzt. Allerdings hat das LG Köln in einem Urteil festgestellt, dass einseitige Kürzungen des Rentenfaktors unzulässig sind.

Um dies herauszufinden, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag fachkundig durch uns prüfen lassen. Diese Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Das kommt grundsätzlich darauf an, ob die Versicherung unsere außergerichtliche Geltendmachung akzeptiert. Wenn dies nicht der Fall  ist muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Dauer eines Rechtsstreits bei Gericht kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Falles und der Arbeitslast der Gerichte. Eine genaue zeitliche Einschätzung kann daher seriös nicht getroffen werden.

Unsere Kanzlei wird Sie über den gesamten Prozess hinweg begleiten und Sie über den Fortschritt des Verfahrens informieren.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, kommen keine Kosten auf Sie zu.

Ansonsten richten sich die Kosten für unsere anwaltliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom Streitwert. Wir werden Ihnen vorab eine transparente Kostenaufstellung präsentieren, damit Sie die entstehenden Kosten abschätzen können.

Verschiedene Versicherungen, darunter auch Marktführer wie Allianz, AXA, R+V Lebensversicherung und VHV, haben in den letzten Jahren den Rentenfaktor herabgesetzt. Die Liste ist jedoch nicht abschließend und es können auch andere Versicherungen betroffen sein.

Um sich vor einer unzulässigen Rentenkürzung zu schützen, ist es wichtig, sich über die Vertragsbedingungen und die Rechte als Versicherungsnehmer im Klaren zu sein. Im Falle einer Kürzung sollten Sie umgehend juristischen Rat einholen, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

Das Urteil des LG Köln stärkt die Rechte der Verbraucher, da es eine einseitige Kürzung des Rentenfaktors als unzulässig einstuft. Dies kann als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen und anderen Versicherungsnehmern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Die Wahrscheinlichkeit hängt von der Versicherung und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine anwaltliche Vertretung kann jedoch dazu beitragen, die Chancen zu erhöhen, indem sie Ihre Rechte klar darlegt und auf das geltende Recht verweist.

Es besteht immer die Möglichkeit, dass eine Versicherung den Rentenfaktor in der Zukunft anpasst. Es ist wichtig, über mögliche Vertragsänderungen informiert zu sein und im Falle einer Rentenkürzung unverzüglich juristischen Beistand zu suchen.

Sie können Ihre Vertragsunterlagen und eventuelle Schreiben Ihrer Versicherung prüfen, um festzustellen, ob eine Rentenkürzung vorgenommen wurde. Falls Sie Zweifel haben oder eine unzulässige Rentenkürzung vermuten, kann Ihnen unsere Kanzlei dabei helfen, die Sachlage zu klären.

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