Faksimiles-Abzocke

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Wir sind bekannt aus

Fakten

Geldrückgewinnung

Sie haben ein Faksimile erworben?

Dann sollten Sie jetzt prüfen lassen, ob Sie Ihren Kaufvertrag rückabwickeln können. Wir wenden vielversprechende juristische Vorgehensweisen an, um den Kaufvertrag über ein oder mehrere Faksimiles rückabzuwickeln. Sichern Sie sich jetzt unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Auch Ihnen können wir helfen sich gegen die Abzocke zur Wehr zu setzen.

Faksimiles - Abzocke mit extrem überteuerten Büchern

So funktioniert die Masche
Das Faksimile ist die originalgetreue Wiedergabe einer Handschrift bzw. eines Buches. Eine originalgetreue Wiedergabe verlangt, dass alle sichtbaren Charakteristika des Originals –Farben, Gold, Silber sowie Altersspuren oder Unregelmäßigkeiten– auch im Faksimile sichtbar sind. Diese Anforderungen erfüllt das von Ihnen erworbene Buch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Die  zumeist verkauften Bücher bei Haustürgeschäften sind tatsächlich „Ramsch“ und nicht das Papier Wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Laut Medienangaben sind derzeit ca. 40 Firmen am Markt, die sich auf die Abzocke von ahnungslosen Käufern -in der Regel Senioren und Rentnern-  spezialisiert haben. Die Verkaufsmasche mit den billigst gefertigten Faksimiles, die zu horrenden Preisen -nicht unter 4.000 €- verkauft werden, ist meist sehr ähnlich gelagert. Besonderst häufig trifft es ehemalige Kunden des Bertelmannkonzerns, die schon früher hochwertige Bücher bestellt haben. Es wird vermutet, dass Listen mit den Kundendaten entwendet worden sind. Dies erleichtert den Verkäufern dann erheblich ihre Arbeit, da diese Kenntnis darüber haben, wer Interesse an teuren Büchern haben könnte. Während des Haustürgeschäfts gaukeln die Verkäufer den arglosen Käufern einen hohen Wert des zu erwerbenden Faksimile und eine gute Wertanlage vor. Angeblich soll der Wert der Faksimiles sich noch erheblich steigern. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, die hier verkauften Faksimiles sind nahezu wertlos, da diese keine originalgetreuen Nachbildungen sind.
Besonders perfide, Käufer die sich die Faksimiles eigentlich nicht leisten können wird ein Kredit zur Finanzierung vermittelt. Der Schaden am Endkunden wird auf ca. 250 Millionen Euro geschätzt.


Rechtliche Möglichkeiten
Soweit sich herausstellt, dass es sich -wie in jedem von uns bisher geprüften Fall- nicht um eine originalgetreue Nachbildung handelt, sondern um eine billige Nachahmung, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Denn es besteht dann ein krasses Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert des Buches und dem Verkaufspreis

Darüber hinaus haben wir in diversen Kaufverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen entdecken können. Eine rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung ist bei einem Haustürgeschäft verkäuferseits jedoch zwingend zu verwenden. Soweit diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrags auch ohne den Nachweis des geringen Wertes erfolgen.

Die Rückabwicklung kann Laienhaft so ausgedrückt werden: Buch zurück gegen Geld zurück. Sie sollten unbedingt eine fachkundige Prüfung Ihres Vertrags durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte vornehmen lassen. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags an.

Was sollten betroffene Käufer jetzt tun?

„Das hängt entscheidend davon ab, wie der Kaufvertrag ausgestaltet ist“, führt Rechtsanwalt Schiller aus. „Soweit unsere Prüfung ergibt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrag für unsere Mandanten relativ leicht  durchsetzbar. Andernfalls müsste dargelegt werden, dass es sich um eine Billiganfertigung handelt, was aber mit nur wenig Mehraufwand verbunden ist“, so Schiller weiter. 

Die geprellten Käufer sollten jetzt nicht ihren Kopf in den Sand stecken und einfach auf das Beste hoffen. Die Faksimiles werden nicht, wie im Gespräch mit dem Verkäufer besprochen, an Wert zulegen sondern haben aktuell keinen Wert, woran sich auch nichts ändern wird.

Es ist jetzt sinnvoll den Kaufvertrag samt Widerrufsbelehrung bei uns einzureichen, damit wir die erforderliche Prüfung des Vertrags und Widerrufsbelehrung durchführen können. 

Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit.

Die gesamte Prüfung und Beurteilung Ihrer Beteiligungssituation ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.

Kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Möglichkeiten

Füllen Sie uns dafür möglichst zügig den von uns bereitgestellten Fragebogen und Ihre Vertragsunterlagen über unser dafür vorgesehenes Formular aus und laden Ihren Kaufvertrag hoch

Nach Erhalt der Unterlagen werden wir schnell und sorgfältig überprüfen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können.

Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine auf Ihren Fall maßgeschneiderte rechtliche Expertise.

Die gesamte Prüfung und Beurteilung Ihrer Beteiligungssituation ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich, Sie haben nichts zu verlieren.

Warum wir das umsonst machen? Weil wir Ihnen helfen möchten und das Gesetz dem Anwalt dafür die Möglichkeit einer „kostenlosen Erstberatung“ bietet. Natürlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Eine Verpflichtung dafür besteht indes nicht. Jegliche kostenauslösenden Schritte sprechen wir zu jedem Zeitpunkt zunächst mit Ihnen ab.

Ihre Vorteile bei uns

Sie sind von der Faksimiles-Abzocke betroffen? Dann sollten Sie jetzt nicht zögern und die Möglichkeit einer vollständigen Geldrückgewinnung prüfen lassen.

Wir fokussieren uns auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und sind eine der führenden und renommiertesten Fachanwaltskanzleien Deutschlands. 

Wir schreiben Verbraucher- und Anlegerschutz groß und vertreten, trotz lukrativer Angebote, ausschließlich Verbraucher und Kapitalanleger um Interessenkollisionen grundsätzlich zu vermeiden. 

Wir können regelmäßig dort Erfolge aufweisen, wo andere Kanzleien nur leere Versprechen abgeben.

Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung im Verbraucherschutz sind wir in der Lage maßgeschneiderte und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Unsere Expertise sowie auch die von uns erstrittenen Urteile finden bundesweit in der überregionalen Presse Beachtung.

Transparenz in Kostenfragen ist für uns ein Selbstverständnis, weshalb wir jeden Schritt mit Ihnen abstimmen. 

Beraten heißt für uns verstehen. Wir legen größten Wert darauf, dass Sie alles verstehen und machen Ihnen das Juristendeutsch verständlich. Wir sprechen Ihre Sprache, denn nur so können wir gemeinsam zum Erfolg kommen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Bei uns gilt keine 5-Minutenregel bis das Telefonat beendet sein muss. Wir nehmen Sie ernst! So schaffen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind in der Lage, die gesetzten Ziele zusammen zu erreichen.

Durch unsere kostenfreie Erstberatung können wir uns ein Bild von Ihrem individuellen Fall machen. Wir sind dann in der Lage eine zielführende Handlungsstrategie auf dieser Grundlage zu erarbeiten.

Als Verbraucherschutzkanzlei gehört es ebenfalls zu unserem Selbstverständnis Ihnen in schweren Zeiten bei Seite zu stehen und Ihnen mit Rat und Tat weiterzuhelfen.

Zusätzlich bauen wir Barrieren ab und freuen uns, wenn auch Sie zu Ihrem Recht kommen ohne direkt Angst vor der Anwaltsrechnung zu haben.

Als eine der wenigen Kanzleien lassen wir Ihnen  schriftliche Einschätzungen von Erfolgsaussichten zukommen. Uns ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur auf das telefonisch mitgeteilte verlassen müssen, sondern auch etwas „Handfestes“ erhalten. So sorgen wir für Transparenz und von Beginn an für ein vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Warum wir das umsonst machen? Weil wir Ihnen helfen möchten und das Gesetz dem Anwalt dafür die Möglichkeit einer „kostenlosen Erstberatung“ bietet. Natürlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Eine Verpflichtung dafür besteht indes nicht. Jegliche kostenauslösenden Schritte sprechen wir zu jedem Zeitpunkt zunächst mit Ihnen ab.

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob auch Sie Ansprüche gelten machen können. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis nach Ihren Wünschen per E-Mail oder Post.

Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihr Geld zurückholen wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

Erfolg

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie Ihr Geld zurückerhalten.

Kostenfreie Erstberatung und Ersteinschätzung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir beraten Sie individuell und zielführend.

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Ersteinschätzung per E-Mail.

Sie möchten auf dem laufenden bleiben und Informationen erhalten? Tragen Sie sich in unseren kostenfreien Newsletter ein.

Häufige Fragen

Ja, dies ist der Fall. Es entstehen Ihnen keinerlei versteckte Kosten durch unsere Erstberatung. Es gilt dabei auch keine zeitliche Begrenzung oder eine bestimmte Anzahl an Nachrichten. Bevor Kosten auf Sie zukommen sollten werden Sie von uns darüber informiert.

Wir stehen für eine vollständige Kostentransparenz. Selbstverständlich informieren wir Sie über mögliche Kosten bevor diese entstehen. So können Sie das Kostenrisiko klar und deutlich abschätzen und entscheiden, ob Sie dies in Kauf nehmen oder nicht.

Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme erklärt, kommen auf Sie keinerlei Kosten zu (mit Ausnahme einer ggf. mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Kostenübernahme beantragen wir für Sie kostenfrei.

In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wir beantragen für Sie gerne kostenfrei die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten übernimmt, hängt vor allem von den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab. Hier ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Manchmal lehnen Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme zunächst zu Unrecht ab. Deshalb ist es ratsam, dass die Kostenübernahme von einem erfahrenen Anwalt beantragt wird, der fachkundig beurteilen kann, ob die Rechtsschutzversicherung richtig oder falsch handelt.

Falls Sie selbst bereits die Kostenübernahme beantragt haben, diese von der Rechtsschutzversicherung aber abgelehnt wurde, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen, ob die Ablehnung zu Unrecht erfolgte und werden dann – für Sie kostenfrei – die Kostenübernahme erwirken.

Das sagt die Presse

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