Neues EuGH-Urteil ermöglicht Handwerkerverträge unkompliziert zu widerrufen! Verlängerte Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen, wenn der Unternehmer seiner gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher nicht nachgekommen ist. Wir setzen Ihre Rechte durch!

Handwerkverträge einfach widerrufen

EuGH bestätigt Ihr Widerrufsrecht!

Wir haben bereits mehr als 500 Verträge geprüft

Wir sind bekannt aus

Wir sind spezialisiert auf den Widerruf von Werk- & Dienstverträgen

Hochkompetent | Erfahren |  Zuverlässig | Lösungsorientiert 

Entdecken Sie Ihr Recht auf erfolgreichen Widerruf von Werk- & Dienstverträgen – bei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB, Ihren führenden Experten im Verbraucherschutz! Wir haben bereits mehrere hundert Mandanten erfolgreich beim Widerruf ihrer Verträge unterstützt – mit langjähriger Erfahrung und herausragender Expertise. 

Wir verstehen die Komplexität und Bedeutung des Widerrufs von Werk- und Dienstverträgen. Mit Leidenschaft setzen wir uns für Verbraucherinnen und Verbraucher wie Sie ein. Zur Erreichung Ihrer Ziele – sei es die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrages, die unentgeltliche Erhaltung der erbrachten Leistung oder der Abschluss eines Vergleichs mit dem Vertragspartner – bieten wir Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie. 

Unser hochspezialisiertes Team spricht Ihre Sprache und nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen. Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind für uns selbstverständlich, denn Ihr Erfolg steht für uns im Mittelpunkt. 

Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrem Widerrufserfolg! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und Fallprüfung, um Ihre Chancen zu entdecken. Vertrauen Sie Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB – Ihrer führenden Kanzlei für einen erfolgreichen Widerruf – so wie tausende unserer Mandantinnen und Mandanten! 

Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB, Ihre führenden Spezialisten für Verbraucherrecht, informieren Sie über Ihre Widerrufsrechte. Mit langjähriger Erfahrung und herausragender Expertise haben wir bereits hunderte Mandantinnen und Mandanten erfolgreich beim Widerruf unterstützt.

Wir setzen uns mit Leidenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher ein und bieten Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen – sei es die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, die kostenfreie Beibehaltung der erbrachten Leistung oder die Einigung mit dem Vertragspartner.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrem erfolgreichen Widerruf! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und Fallprüfung, um Ihre Chancen zu ermitteln. Vertrauen auch Sie auf Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB – Ihre erste Adresse für einen erfolgreichen Widerruf!

EuGH Urteil 17. Mai 2023:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 15.05.2023 (RS C-97/22) klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Zahlung von Entgelten für Leistungen befreit sind, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages erbracht wurden, wenn der Unternehmer ihnen nicht die in der Verbraucherrechterichtlinie vorgesehenen Informationen zur Verfügung gestellt hat und der Verbraucher nach Erfüllung des Vertrages oder währenddessen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. EuGH entschied, dass selbst nach vollständigem Abschluss der Arbeiten, der Werkunternehmer keinen Vergütungsanspruch nach Widerruf hatte. Verbraucher hat einen Anspruch auf Rückzahlung bzw. kann Zahlung verweigern und darf dennoch die Leistung behalten. Dies stärkt die Position des Verbrauchers und schafft klare Voraussetzungen für die Durchsetzung seiner Rechte.

 

Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens oder per Fernkommunikation: 

Eine wesentliche Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde. Dies bedeutet, dass der Verbraucher den Vertrag nicht direkt in den Geschäftsräumen des Unternehmens, sondern beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder zu Hause abgeschlossen hat.

 

Diese Verträge sind anwendbar:  

Das Widerrufsrecht ist auf Werkverträge (§ 631 BGB) und Dienstverträge (§ 611 BGB) anwendbar. Werklieferungsverträge sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. 

Beispiele sind: Handwerker- und Bauleistungsverträge, Montageverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Einbauverträge, Renovierungsverträge, Umgestaltungsarbeiten 

 

Fristen zum Widerruf:

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Diese Frist beginnt in der Regel bei Vertragsschluss. Wurde der Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. 

 

Beispiele für betroffene Leistungen:  

Es handelt sich hierbei nur um Beispiele. Wenn Sie Ihre Leistung nicht in der Liste finden, bedeutet dies nicht, dass Sie nicht betroffen sind. Wir prüfen Ihren Fall immer individuell. 

  • Renovierungsarbeiten: Maler- und Tapezierarbeiten, Anstrich, Putzarbeiten.  
  • Sanitärinstallation: Installation von Waschbecken, Toiletten, Duschen.  
  • Elektroarbeiten: Verlegung von Kabeln, Installation von Steckdosen.  
  • Zimmererarbeiten: Bau von Holzkonstruktionen, Dachausbau.  
  • Fliesenarbeiten: Verlegung von Boden- und Wandfliesen.  
  • Garten- und Landschaftsbau sowie Wellness: Anlage von Gärten, Terrassenbau, Pflasterarbeiten, Bau von Swimmingpool, Jacuzzi, Whrilpool und Sauna 
  • Fenster- und Türeneinbau: Einbau von Fenstern, Türen, Rollläden.  
  • Heizungs- und Klimaanlagenbau: Installation von Heizkörpern, Klimageräten Einbau von Photovoltaikanlagen.  
  • Schreinerarbeiten: Einbauschränken, Tischlerarbeiten.  
  • Treppenbau: Bau von Innentreppen, Außentreppen.  
  • Dachdeckerarbeiten: Dacheindeckung, Dachrinneninstallation.  
  • Bodenbelagsarbeiten: Verlegung von Parkett, Laminat, Teppichboden.  
  • Putz- und Stuckarbeiten: Verputzen von Innen- und Außenwänden, Stuckarbeiten.  
  • Glaserarbeiten: Einbau von Fensterglas, Glasduschen.  
  • Schlosserarbeiten: Herstellung von Geländern, Toren, Treppengeländern. 
  • Weitere Bauarbeiten: (An-)Bau von Garagen, Carports, Schuppen, Gartenhäusern, Wintergarten, Aus- und Umbau von Keller/Dachboden 

Vorteile des Widerrufs

Sie haben gerade die Schlüsselinformationen entdeckt, die Ihnen eine einzigartige Chance bieten. Dank des starken Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Werkvertrag zu widerrufen und von zahlreichen Vorteilen zu profitieren: 

Es ist ganz einfach – füllen Sie jetzt unser kurzes Formular aus, das nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nimmt. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Anliegen!

Einfacher Ablauf in 3 Tagen geprüft

Prüfung

Lassen Sie uns die Arbeit machen! Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist. Sie erhalten innerhalb von 3 Werktagen ein individuelles, schriftliches Ergebnis.

Entscheidung

Nach Erhalt unseres Schreibens können Sie entscheiden, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten. Es liegt bei Ihnen, ob Sie den gesamten gezahlten Betrag zurückfordern oder einen Vergleich mit dem Vertragspartner vorschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keine Kosten.

Durchsetzung

Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, kümmern wir uns um eine kostenlose Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, besprechen wir mit Ihnen die Optionen. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner durch.

Kostenfreie Ersteinschätzung und Fallprüfung

Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt von unserer kompetenten Kanzlei prüfen und geben Sie Ihren Fall in professionelle Hände. Mit nur wenigen Angaben können wir Ihren Fall einschätzen und Ihre Ansprüche endlich erfolgreich durchsetzen.

Nutzen Sie jetzt unser intuitives Chat-Formular und erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen kostenfrei eine zuverlässige und detaillierte Einschätzung per E-Mail. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das EuGH-Urteil stärkt die Position der Verbraucher und befreit sie von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts für Leistungen, wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat und der Verbraucher nach Erfüllung des Vertrages von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. 

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Wurde der Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage. 

Das Widerrufsrecht gilt für Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, wie z.B. bei Ihnen zu Hause oder als Fernabsatzvertrag z.B. telefonisch oder per E-Mail geschlossen wurden. 

Das Widerrufsrecht gilt für Werkverträge (§ 631 BGB) und Dienstleistungsverträge (§ 611 BGB) sowie einer Kombination aus Werk- und Dienstleistungsverträgen. Ausgenommen sind Werklieferungsverträge. 

Beispiele sind Handwerker- und Werklieferungsverträge, Montageverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Einbauverträge, Renovierungsverträge, Umbaumaßnahmen. 

  • Renovierungsarbeiten: Maler- und Tapezierarbeiten, Anstrich, Putzarbeiten.
  • Sanitärinstallation: Installation von Waschbecken, Toiletten, Duschen.
  • Elektroarbeiten: Verlegung von Kabeln, Installation von Steckdosen.
  • Zimmererarbeiten: Bau von Holzkonstruktionen, Dachausbau.
  • Fliesenarbeiten: Verlegung von Boden- und Wandfliesen.
  • Garten- und Landschaftsbau sowie Wellness: Anlage von Gärten, Terrassenbau, Pflasterarbeiten, Bau von Swimmingpool, Jacuzzi, Whrilpool und Sauna.
  • Fenster- und Türeneinbau: Einbau von Fenstern, Türen, Rollläden.
  • Heizungs- und Klimaanlagenbau: Installation von Heizkörpern, Klimageräten Einbau von Photovoltaikanlagen.
  • Schreinerarbeiten: Einbauschränken, Tischlerarbeiten.
  • Treppenbau: Bau von Innentreppen, Außentreppen.
  • Dachdeckerarbeiten: Dacheindeckung, Dachrinneninstallation.
  • Bodenbelagsarbeiten: Verlegung von Parkett, Laminat, Teppichboden.
  • Putz- und Stuckarbeiten: Verputzen von Innen- und Außenwänden, Stuckarbeiten.
  • Glaserarbeiten: Einbau von Fensterglas, Glasduschen.
  • Schlosserarbeiten: Herstellung von Geländern, Toren, Treppengeländern.
  • Weitere Bauarbeiten: (An-)Bau von Garagen, Carports, Schuppen, Gartenhäusern, Wintergarten, Aus- und Umbau von Keller/Dachboden und vieles mehr

Ja, die genannten Beispiele sind nicht abschließend. Wir prüfen jeden Fall individuell und können auch andere Bau- und Handwerkerleistungen prüfen. 

Die Kontaktaufnahme mit uns ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Erst wenn Sie uns mit der Durchsetzung des Widerrufs beauftragen, kommt ein Mandatsverhältnis zustande. 

Damit Ihr Widerruf wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde und Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. 

Ja, Ihre Rechtsschutzversicherung kann die Kosten des Widerrufs übernehmen. Wir kümmern uns um die Deckungszusage und prüfen, ob Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. 

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir bieten auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Widerrufsrecht erfolgreich durchzusetzen. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten, um Ihren Widerruf effektiv zu gestalten und Ihre Interessen zu wahren. 

Wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden, gilt die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen. Allerdings sind die meisten Widerrufsbelehrungen nach geltendem Recht unvollständig und fehlerhaft, weshalb sie unwirksam sind. Deshalb ist es dennoch empfehlenswert, Ihren Fall von uns prüfen zu lassen, da es häufig Formfehler gibt, die Ihnen ein verlängertes Widerrufsrecht ermöglichen könnten. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihren Vertrag sorgfältig zu überprüfen und Ihre Möglichkeiten zu erläutern.

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