Handwerkverträge einfach widerrufen
EuGH bestätigt Ihr Widerrufsrecht!
- Volle Rückerstattung des gezahlten Betrags
- Über 1 Jahr rückwirkend widerrufen
- Die erbrachte Leistung gratis auch nach Widerruf behalten
- Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 3 Tagen
- Handwerker- und Bauleistungsverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Einbauverträge, Renovierungsverträge und vieles mehr!
Wir haben bereits mehr als 500 Verträge geprüft
Wir sind bekannt aus
Wir sind spezialisiert auf den Widerruf von Werk- & Dienstverträgen
Hochkompetent | Erfahren | Zuverlässig | Lösungsorientiert
Entdecken Sie Ihr Recht auf erfolgreichen Widerruf von Werk- & Dienstverträgen – bei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB, Ihren führenden Experten im Verbraucherschutz! Wir haben bereits mehrere hundert Mandanten erfolgreich beim Widerruf ihrer Verträge unterstützt – mit langjähriger Erfahrung und herausragender Expertise.
Wir verstehen die Komplexität und Bedeutung des Widerrufs von Werk- und Dienstverträgen. Mit Leidenschaft setzen wir uns für Verbraucherinnen und Verbraucher wie Sie ein. Zur Erreichung Ihrer Ziele – sei es die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrages, die unentgeltliche Erhaltung der erbrachten Leistung oder der Abschluss eines Vergleichs mit dem Vertragspartner – bieten wir Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie.
Unser hochspezialisiertes Team spricht Ihre Sprache und nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen. Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind für uns selbstverständlich, denn Ihr Erfolg steht für uns im Mittelpunkt.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrem Widerrufserfolg! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und Fallprüfung, um Ihre Chancen zu entdecken. Vertrauen Sie Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB – Ihrer führenden Kanzlei für einen erfolgreichen Widerruf – so wie tausende unserer Mandantinnen und Mandanten!
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Wir setzen uns mit Leidenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher ein und bieten Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen – sei es die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, die kostenfreie Beibehaltung der erbrachten Leistung oder die Einigung mit dem Vertragspartner.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 15.05.2023 (RS C-97/22) klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Zahlung von Entgelten für Leistungen befreit sind, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages erbracht wurden, wenn der Unternehmer ihnen nicht die in der Verbraucherrechterichtlinie vorgesehenen Informationen zur Verfügung gestellt hat und der Verbraucher nach Erfüllung des Vertrages oder währenddessen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. EuGH entschied, dass selbst nach vollständigem Abschluss der Arbeiten, der Werkunternehmer keinen Vergütungsanspruch nach Widerruf hatte. Verbraucher hat einen Anspruch auf Rückzahlung bzw. kann Zahlung verweigern und darf dennoch die Leistung behalten. Dies stärkt die Position des Verbrauchers und schafft klare Voraussetzungen für die Durchsetzung seiner Rechte.
Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens oder per Fernkommunikation:
Eine wesentliche Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde. Dies bedeutet, dass der Verbraucher den Vertrag nicht direkt in den Geschäftsräumen des Unternehmens, sondern beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder zu Hause abgeschlossen hat.
Diese Verträge sind anwendbar:
Das Widerrufsrecht ist auf Werkverträge (§ 631 BGB) und Dienstverträge (§ 611 BGB) anwendbar. Werklieferungsverträge sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Beispiele sind: Handwerker- und Bauleistungsverträge, Montageverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Einbauverträge, Renovierungsverträge, Umgestaltungsarbeiten
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Diese Frist beginnt in der Regel bei Vertragsschluss. Wurde der Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.
Es handelt sich hierbei nur um Beispiele. Wenn Sie Ihre Leistung nicht in der Liste finden, bedeutet dies nicht, dass Sie nicht betroffen sind. Wir prüfen Ihren Fall immer individuell.
- Renovierungsarbeiten: Maler- und Tapezierarbeiten, Anstrich, Putzarbeiten.
- Sanitärinstallation: Installation von Waschbecken, Toiletten, Duschen.
- Elektroarbeiten: Verlegung von Kabeln, Installation von Steckdosen.
- Zimmererarbeiten: Bau von Holzkonstruktionen, Dachausbau.
- Fliesenarbeiten: Verlegung von Boden- und Wandfliesen.
- Garten- und Landschaftsbau sowie Wellness: Anlage von Gärten, Terrassenbau, Pflasterarbeiten, Bau von Swimmingpool, Jacuzzi, Whrilpool und Sauna
- Fenster- und Türeneinbau: Einbau von Fenstern, Türen, Rollläden.
- Heizungs- und Klimaanlagenbau: Installation von Heizkörpern, Klimageräten Einbau von Photovoltaikanlagen.
- Schreinerarbeiten: Einbauschränken, Tischlerarbeiten.
- Treppenbau: Bau von Innentreppen, Außentreppen.
- Dachdeckerarbeiten: Dacheindeckung, Dachrinneninstallation.
- Bodenbelagsarbeiten: Verlegung von Parkett, Laminat, Teppichboden.
- Putz- und Stuckarbeiten: Verputzen von Innen- und Außenwänden, Stuckarbeiten.
- Glaserarbeiten: Einbau von Fensterglas, Glasduschen.
- Schlosserarbeiten: Herstellung von Geländern, Toren, Treppengeländern.
- Weitere Bauarbeiten: (An-)Bau von Garagen, Carports, Schuppen, Gartenhäusern, Wintergarten, Aus- und Umbau von Keller/Dachboden
Vorteile des Widerrufs
Sie haben gerade die Schlüsselinformationen entdeckt, die Ihnen eine einzigartige Chance bieten. Dank des starken Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Werkvertrag zu widerrufen und von zahlreichen Vorteilen zu profitieren:
- Vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags: Volle Rückerstattung des gezahlten Betrags: Erhalten Sie Ihr hart verdientes Geld zurück – ohne Wenn und Aber!
- 12 Monate und 14 Tage rückwirkendes Widerrufsrecht: Nutzen Sie diese großzügige Frist, um Ihr Recht durchzusetzen – ganz ohne Zeitdruck.
- Die erbrachte Leistung auch nach Widerruf kostenlos behalten: Ja, Sie haben richtig gehört! Selbst nach einem erfolgreichen Widerruf bleibt die erbrachte Leistung Ihr Eigentum – und das ohne zusätzliche Kosten!
- Kostenlose und risikolose Prüfung durch uns innerhalb von 3 Arbeitstagen: Unsere Experten stehen Ihnen mit ihrer einzigartigen Erfahrung zur Seite. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten kostenfrei und unverbindlich prüfen, ohne jegliche Risiken.
- Einzigartige Expertise und langjährige Erfahrung unserer Kanzlei: Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Widerrufsrechts.
- Durchsetzung von Widerrufsrechten mit sehr hoher Erfolgsquote: Wir haben eine außergewöhnlich hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Widerrufen.
- Rechtsschutzversicherung übernimmt ggf. auch rückwirkend: Nutzen Sie Ihre Chance mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Es ist ganz einfach – füllen Sie jetzt unser kurzes Formular aus, das nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nimmt. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Anliegen!
Einfacher Ablauf in 3 Tagen geprüft
Prüfung
Lassen Sie uns die Arbeit machen! Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist. Sie erhalten innerhalb von 3 Werktagen ein individuelles, schriftliches Ergebnis.
Entscheidung
Nach Erhalt unseres Schreibens können Sie entscheiden, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten. Es liegt bei Ihnen, ob Sie den gesamten gezahlten Betrag zurückfordern oder einen Vergleich mit dem Vertragspartner vorschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keine Kosten.
Durchsetzung
Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, kümmern wir uns um eine kostenlose Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, besprechen wir mit Ihnen die Optionen. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner durch.
Kostenfreie Ersteinschätzung und Fallprüfung
Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt von unserer kompetenten Kanzlei prüfen und geben Sie Ihren Fall in professionelle Hände. Mit nur wenigen Angaben können wir Ihren Fall einschätzen und Ihre Ansprüche endlich erfolgreich durchsetzen.
Nutzen Sie jetzt unser intuitives Chat-Formular und erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen kostenfrei eine zuverlässige und detaillierte Einschätzung per E-Mail.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sagt das EuGH-Urteil vom 15.05.2023 (RS C-97/22) aus und wie betrifft es Verbraucher?
Das EuGH-Urteil stärkt die Position der Verbraucher und befreit sie von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts für Leistungen, wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat und der Verbraucher nach Erfüllung des Vertrages von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Wie lange ist die Widerrufsfrist und wie kann sie verlängert werden?
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Wurde der Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.
Wo muss der Vertrag geschlossen worden sein, damit das Widerrufsrecht gilt?
Das Widerrufsrecht gilt für Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, wie z.B. bei Ihnen zu Hause oder als Fernabsatzvertrag z.B. telefonisch oder per E-Mail geschlossen wurden.
Für welche Verträge gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gilt für Werkverträge (§ 631 BGB) und Dienstleistungsverträge (§ 611 BGB) sowie einer Kombination aus Werk- und Dienstleistungsverträgen. Ausgenommen sind Werklieferungsverträge.
Beispiele sind Handwerker- und Werklieferungsverträge, Montageverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Einbauverträge, Renovierungsverträge, Umbaumaßnahmen.
Welche Leistungen können widerrufen werden?
- Renovierungsarbeiten: Maler- und Tapezierarbeiten, Anstrich, Putzarbeiten.
- Sanitärinstallation: Installation von Waschbecken, Toiletten, Duschen.
- Elektroarbeiten: Verlegung von Kabeln, Installation von Steckdosen.
- Zimmererarbeiten: Bau von Holzkonstruktionen, Dachausbau.
- Fliesenarbeiten: Verlegung von Boden- und Wandfliesen.
- Garten- und Landschaftsbau sowie Wellness: Anlage von Gärten, Terrassenbau, Pflasterarbeiten, Bau von Swimmingpool, Jacuzzi, Whrilpool und Sauna.
- Fenster- und Türeneinbau: Einbau von Fenstern, Türen, Rollläden.
- Heizungs- und Klimaanlagenbau: Installation von Heizkörpern, Klimageräten Einbau von Photovoltaikanlagen.
- Schreinerarbeiten: Einbauschränken, Tischlerarbeiten.
- Treppenbau: Bau von Innentreppen, Außentreppen.
- Dachdeckerarbeiten: Dacheindeckung, Dachrinneninstallation.
- Bodenbelagsarbeiten: Verlegung von Parkett, Laminat, Teppichboden.
- Putz- und Stuckarbeiten: Verputzen von Innen- und Außenwänden, Stuckarbeiten.
- Glaserarbeiten: Einbau von Fensterglas, Glasduschen.
- Schlosserarbeiten: Herstellung von Geländern, Toren, Treppengeländern.
- Weitere Bauarbeiten: (An-)Bau von Garagen, Carports, Schuppen, Gartenhäusern, Wintergarten, Aus- und Umbau von Keller/Dachboden und vieles mehr
Gibt es weitere Leistungen, die vom Widerrufsrecht betroffen sein können?
Ja, die genannten Beispiele sind nicht abschließend. Wir prüfen jeden Fall individuell und können auch andere Bau- und Handwerkerleistungen prüfen.
Ist die Kontaktaufnahme bindend?
Die Kontaktaufnahme mit uns ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Erst wenn Sie uns mit der Durchsetzung des Widerrufs beauftragen, kommt ein Mandatsverhältnis zustande.
Gibt es besondere Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf?
Damit Ihr Widerruf wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde und Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Widerrufs?
Ja, Ihre Rechtsschutzversicherung kann die Kosten des Widerrufs übernehmen. Wir kümmern uns um die Deckungszusage und prüfen, ob Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
Was kann ich tun, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir bieten auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Widerrufsrecht erfolgreich durchzusetzen. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten, um Ihren Widerruf effektiv zu gestalten und Ihre Interessen zu wahren.