Die Roland Rechtsschutzversicherung knickt ein und erteilt Deckungsschutz für einen unserer Mandanten nach Einreichung einer Klage auf Deckungsschutzzusage.
Außergerichtlich wollte die Roland Rechtsschutzversicherung, entgegen der eigenen Versicherungsbedingungen, keinen Deckungsschutz für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung gegen einen Anlagevermittler erteilen. Deshalb musste, nach vorheriger Absprache mit der Mandantschaft, Klage erhoben werden.
Das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Köln (Az. 128 C 146/2018) wurde von der Roland nicht betrieben. Direkt nach Klageerhebung sah man den „Fehler“ seitens der Versicherung ein und erteilte Kostendeckungsschutz.
Der Kläger kann nunmehr endlich seine Rechte wahrnehmen und ohne Kostenrisiko den Prozess gegen Anlageberater führen.