P&R News: Schiller & Gloistein Rechtsanwälte erstreiten bundesweit erste Schadensersatzurteile gegen die Drahtzieher

Kanzlei SGR erstreitet bundesweit die ersten Schadensersatzurteile gegen die Gesamtrechtsnachfolger des langjährigen P&R Geschäftsführers Wolfgang Stömmer sowie den ehemaligen Geschäftsführer Martin Ebben.

Landgericht München I (verschiedene Kammern) und Landgericht München II fällen Urteile.

Urteil Landgericht München I vom 25.10.2019, Az.: 27 O 5499/19
Urteil Landgericht München I vom 25.10.2019, Az.: 22 O 413/19
Urteil Landgericht München I vom 25.10.2019, Az.: 22 O 535/19
Urteil Landgericht München I vom 11.11.2019, Az.: 22 O 2886/19
Urteil Landgericht München II vom 12.11.2019, Az.: 12 O 1285/19

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Rechtsnachfolger des ehemaligen Geschäftsführers der P&R Gesellschaften, Herr Wolfgang Stömmer, an vier unserer Mandanten Schadensersatz in Höhe von zusammen knapp 100.000 € zu zahlen haben. Darüber hinaus entschied das Landgericht München II durch Stuhlurteil, dass Herr Martin Ebben unserer Mandantschaft rund 35.000 € an Schadensersatz zu zahlen hat.

Weiter entschieden die Gerichte übereinstimmend, dass die Beklagten dazu verpflichtet seien, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freizustellen. Sollte der Insolvenzverwalter -wie aktuell angekündigt- bereits erhaltene Mieten und gezahlte Rückkäufe zurückfordern, so haben die Beklagten auch diese Beträge auszugleichen.

Die drei urteilenden Kammern der Landgerichte stellten zutreffend fest, dass die Geschäftsführer ein Schneeballsystem unterstützt haben.

Die von den Schiller & Gloistein Rechtsanwälten eingereichten Klagen hatten damit vollen Erfolg. Jegliche gestellten Anträge wurden seitens des Gerichts angenommen.

Nachdem wir im Februar 2019, ebenfalls als erste und bisher einzige Kanzlei, für P&R-Anleger Schadensersatz über 120.000 Euro gegen einen Vermittler durchgesetzt haben (siehe Newsartikel), ist es uns jetzt gelungen auch die Drahtzieher bei P&R zur Rechenschaft zu ziehen.

Zum Fall:
Die Kläger machen im Grunde direkt Schadensersatz und Feststellungsanträge gegen die ehemaligen Geschäftsführer der insolventen P&R Gesellschaften geltend.

Die Kläger sind geschädigte im P&R Anlegerskandal und haben ihrerzeit -ohne Anlagevermittler – direkte Kauf- und Verwaltungsverträge mit P&R Gesellschaften geschlossen in denen Herr Wolfgang Stömmer sowie Herr Martin Ebben zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer waren. Bekanntermaßen stellte sich später heraus, dass P&R wohl spätestens seit 2008 ein Schneeballsystem betrieben hat.

Wir haben für unsere Mandanten daher die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, abzgl. erhaltener Mieten, sowie die Freistellung von Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht.

In der Sache stellten die Gerichte fest, dass Herr Stömmer und Herr Ebben mit Betrugsabsicht gehandelt haben. Die erkennenden Gerichte arbeiteten das Bestehen eines Schneeballsystems klar heraus und verurteilten folglich 100% antragsgemäß.

Im Ergebnis können die Kläger daher verlangen, so gestellt zu werden, als wenn die Anlageentscheidung nicht getroffen worden wäre.

Mit diesen Urteilen dürfte der Damm gebrochen sein. Die Kanzlei Schiller & Gloistein betreibt aktuell noch diverse weitere Verfahren gegen die ehemaligen P&R Geschäftsführer. In kürze werden weitere positive Urteile gegen die Gesamtrechtsnachfolger von Herrn Stömmer als auch Herrn Martin Ebben erwartet.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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