Kanzlei SGP erstreitet bundesweit das erste Schadensersatzurteil gegen Anlageberater in Sachen P&R.
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Das Landgericht Erfurt (Urteil vom 22.02.2019, Az.: 9 O 736/18) hat entschieden, dass ein Anlageberater aus Erfurt an unsere Mandanten Schadensersatz in Höhe von knapp 120.000 € zu zahlen hat.
Weiter entschied das Gericht, dass die Beklagtenpartei dazu verpflichtet seien, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freizustellen. Sollte der Insolvenzverwalter, wie aktuell angekündigt, bereits erhaltene Mieten und gezahlte Rückkäufe zurückfordern, so hat die Beklagtenpartei auch diese Beträge auszugleichen.
Die von den Schiller & Gloistein Rechtsanwälten eingereichte Klage hatte damit überwiegend Erfolg.
Zum Fall:
Die Kläger machen im Grunde Schadensersatz und Feststellungsanträge gegen den Anlageberater aus Erfurt geltend.
Die Kläger sind geschädigte im P&R Anlegerskandal und haben ihrerzeit durch den hier verurteilten Anlagevermittler Kauf- und Verwaltungsverträge mit P&R Gesellschaften geschlossen. Bekanntermaßen stellte sich später heraus, dass P&R wohl spätestens seit 2008 ein Schneeballsystem betrieben hat.
Wir haben für unsere Mandantschaft daher die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, abzgl. erhaltener Mieten, sowie die Freistellung von Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht.
In der Sache stellte das Gericht fest, dass bei der Anlageberatung diverse Fehler im Rahmen der Beratung durch den hier verurteilten Anlagevermittler gemacht worden sind.
Im Ergebnis können die Kläger daher verlangen, so gestellt zu werden, als wenn Anlageentscheidung nicht getroffen worden wäre.
Mit diesen Urteilen dürfte der Damm gebrochen sein. Die Kanzlei Schiller & Gloistein betreibt aktuell noch diverse weitere Verfahren gegen Anlagevermittler sowie die ehemalige P&R Geschäftsführung. In kürze werden weitere positive Urteile erwartet.