LKW-Maut falsch berechnet
Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten
Sensationelles Urteil des EuGH macht es möglich
- Rückwirkend seit 2005!
- Rückforderung von 5-6% seit 2005 auf alle Mautzahlungen
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Verschenken Sie nicht mehrere 100.000 € an den Bund. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch!
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Oder rufen Sie uns direkt an:
Wir sind bekannt aus
Jetzt zuviel gezahlte Mautgebühren zurückfordern
- EuGH-Urteil macht den Weg frei
- Für alle mautpflichtigen LKW auf deutschen Mautstrecken
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- Erfolgsbasierte Durchsetzung möglich
Das Urteil des EuGH vom 28.10.2020 hat es in sich. Es wurde festgestellt, dass der Bund hat den Spediteuren zu hohe Gebühren berechnet. Und das seit dem Jahre 2005! Das höchste europäische Gericht hat entschieden, dass die Kosten für die Verkehrspolizei nicht mit in die Mautgebühren eingerechnet werden durfte. Allein im aktuellen Jahr macht dies einen Betrag von etwa 1 Mrd. Euro aus, die der Bund zu Unrecht von den Spediteuren abkassiert hat.
Für alle Betroffenen, die LKW-Mautgebühren an die Toll-Collect GmbH gezahlt haben besteht nun akuter Handlungsbedarf. Denn Sie können jetzt zuviel gezahlte Gebühren – seit 2005 – zurückfordern. In vielen Fällen gehen die verursachten Schäden für einzelne Speditionen in die Millionen. Erhebliche Beträge können von jedem einzelnen Betroffenen nunmehr zurückgefordert werden.
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Der EuGH hat mit der Rechtssache C‑321/19 unmissverständlich entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der LKW-Maut einfließen darf. Denn nach der europäischen Richtlinie darf die Mautgebühr nicht in beliebiger Höhe festgesetzt werden, sondern sie darf nur die Kosten für den Betrieb der Mautstrecken umfassen. Hierzu gehören nur Bau- und Instandhaltungskosten. Polizeiliche Kosten fallen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt.
Betroffen sind alle, die seit Einführung der LKW-Maut in Deutschland im Jahre 2005 Mautgebühren gezahlt haben.
Seit dem 01. Januar 2005 wurde eine streckenbezogene LKW Maut für alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen fällig. Ab dem 01. Oktober 2015 müssen auch LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben Mautgebühren zahlen. Einen Teil der gezahlten Gebühren können Sie sich jetzt zurückholen.
Selbst kleinste Speditionen sollten nicht unterschätzen, welch erhebliche Beträge über die Jahre zu viel gezahlt wurden.
Sie sollten Ihr Recht selbst in die Hand nehmen und zügig die zu viel gezahlten Gebühren zurückfordern. Dass der Bund oder Toll Collect von sich aus zu viel gezahlte Gebühren zurückzahlt dürfte äußerst unwahrscheinlich sein.
Wir sind erfahren in der Anspruchsdurchsetzung und unterstützen Sie gerne dabei, dass Geld zurückzuholen. Schnell und unbürokratisch kümmern wir uns um Alles und übernehmen auch die gesamte Korrespondenz. Wir brauchen von Ihnen nur einige wenige Informationen – dann kann es auch schon losgehen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und können stattdessen das machen was Sie am besten können.
- Sehr hohe Erstattung möglich
- Minimaler Aufwand für Sie
- Solventer Anspruchsgegner
- Geringe Kosten – steuerlich absetzbar
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Jetzt Geld zurückholen
Nehmen Sie Ihr Gutes Recht wahr! Verschenken Sie dem Bund kein Geld!
Warum sollten Sie jetzt handeln?
Sie haben in der Vergangenheit zu viel Gebühren bezahlt. Diese sollten Sie sich jetzt zurückholen. Wir machen bereits für zahlreiche Speditionen aus ganz Deutschland Ansprüche geltend.
Gerade in wirtschaftlich ungewissen Zeiten sollten Sie kein Geld verschenken.
Warum Schiller & Gloistein Rechtsanwälte?
Unsere Erfahrung und unsere Erfolge sind Ihr Vorteil. Wir denken unternehmerisch und verschwenden keine Zeit – weder Ihre noch unsere. Deshalb halten wir die Prozesse schlank und – soweit möglich – unbürokratisch.
Die Vita unserer Kanzlei spricht dabei für sich. Regelmäßig sind wir für unsere Mandanten in Massenschadensangelegenheiten erfolgreich und erstreiten sechsstellige Beträge. Unsere Leistungen finden immer wieder aufs Neue Anerkennung in der überregionalen Presse und im Fernsehen.
Einfacher Ablauf in 3 Schritten
Prüfung
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Entscheidung
Sie können dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen oder nicht.
Erfolg
Wenn Sie uns beauftragen erhalten Sie die über Jahre zu viel gezahlten Maut-Gebühren zurück.
Kostenfreie Erstberatung und Prüfung
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per E-Mail oder WhatsApp.
Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.
Häufige Fragen
Welche Kosten entstehen?
Zunächst einmal ist die Erstberatung kostenlos und unverbindlich für Sie. Wenn Sie uns die Monatsabrechnung übermittelt haben, werden wir Ihnen ein Angebot für unsere Tätigkeit unterbreiten. Hier gibt es auch im Einzelfall die Möglichkeit eine erfolgsorientierte Vergütung zu vereinbaren. Dann ist die Vergütung etwas höher, fällt jedoch auch nur im Erfolgsfalle an.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir dort gerne für Sie eine Deckungsanfrage stellen.
Kann ich auch Gebühren zurückverlangen, wenn ich meinen Betrieb bereits abgemeldet habe?
Selbstverständlich haben Sie auch dann einen Anspruch. Entscheidend ist, dass Sie in der Vergangenheit LKW-Maut gezahlt haben und hierfür noch einen Beleg mit Angabe der Betriebsnummer vorliegen haben. Selbst wenn Sie keine Unterlagen mehr haben sollten, können wir diese ggf. für Sie anfordern. Sprechen Sie uns an.
Wie lange dauert es, bis dass Geld tatsächlich zurückgezahlt wird?
Diese Frage können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, da es hier immer auf den Umfang des Einzelfalls ankommt.