Datenleck bei Facebook und Co.
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Was hat es genau mit dem Datenleck auf sich?
Was ist ein Datenleck?
Unter einem Datenleck versteht man den nicht autorisierten Zugriff auf sensible oder vertrauliche Informationen sowie die nicht autorisierte Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Informationen. Unternehmen, die beim Schutz der Daten ihrer Nutzer und Kunden versagen, tragen die Verantwortung für das Datenleck. Datenlecks können verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel Hackerangriffe, versehentliche Datenveröffentlichungen oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen seitens der Unternehmen. Die Auswirkungen sind gravierend und können für betroffene Personen erhebliche Konsequenzen haben.
Was kann mit den geleakten Daten passieren?
Die geleakten Daten, die möglicherweise im Darknet oder auf anderen Plattformen verkauft werden, sind ein gefundenes Fressen für Betrüger. Persönliche Identitäten, Finanzdaten und vertrauliche Geschäftsinformationen sind häufig das Ziel von Angreifern. Es ist daher wichtig, besonders wachsam zu sein und unerwartete E-Mails oder Nachrichten sorgfältig zu prüfen, um sich vor Spam, Phishing-Versuchen oder Identitätsdiebstahl zu schützen.
Welche Rechte und Optionen haben Betroffene?
Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft zu erteilen und die betroffenen Daten bereitzustellen.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sie bei Verletzungen des Datenschutzes Schadensersatzansprüche (Art. 82 DSGVO) geltend machen und haben ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO). Gemäß Art. 82 DSGVO haben Betroffene bei einem durch das Datenleck entstandenen finanziellen oder immateriellen Schaden Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes variiert je nach Schwere des Verstoßes und den erlittenen Folgen.
Zusätzlich haben Betroffene gemäß Art. 34 DSGVO ein Unterlassungsrecht. Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen und haben das Recht auf Löschung, wenn diese unrechtmäßig oder nicht mehr benötigt werden.
Im Falle von Verstößen können Betroffene ihre Rechte vor Gericht durchsetzen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Gerichte haben in solchen Fällen die Möglichkeit der Zuerkennung von Schadensersatz und der Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Alles Wichtige im Überblick
Zu den betroffenen Anbietern zählen bekannte Plattformen wie Facebook, LinkedIn oder Twitter, aber auch Offline-Unternehmen wie einige deutsche Krankenkassen. Diese Unternehmen haben persönliche Daten ihrer Nutzer wie Namen, E-Mail-Adressen, Passwörter und weitere Informationen kompromittiert. Die genauen Umstände und
Auswirkungen der Datenlecks können je nach Fall variieren.
Allein in Deutschland wurden mehrere Millionen Nutzerdatensätze gestohlen
Auch mit einem sicheren Passwort für Ihre Online-Profile sind Sie nicht vor Datenlecks geschützt, da die Schwachstelle hier direkt in der IT des Anbieters liegt. Sollten Ihre Daten gestohlen worden sein, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000 € gegen den jeweiligen Anbieter zu.
Unser Tipp: Halten Sie Ihre Konten im Auge: Kontrollieren Sie Ihre Online-Konten in regelmäßigen Abständen und achten Sie auf verdächtige Aktivitäten oder unbekannte Zugriffe. Ändern Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Passwörter und verwenden Sie für jedes Konto ein eigenes, starkes und einzigartiges Passwort.
Die Folgen können vielfältig und schwerwiegend sein, wenn Sie Opfer eines Datenlecks werden. Ein Hauptproblem ist der potenzielle Identitätsdiebstahl, bei dem Ihre persönlichen Daten von Kriminellen missbraucht werden können, um finanzielle Verluste zu verursachen oder Ihren Ruf zu schädigen. Auch Ihre Finanzdaten können gefährdet sein, was zu direkten finanziellen Verlusten führen kann, wenn sie für betrügerische Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus kann das Vertrauen in die betroffenen Unternehmen erheblich beeinträchtigt werden, was sich negativ auf deren Ruf und Geschäftstätigkeit auswirken kann. Darüber hinaus können rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder und Schadensersatzforderungen drohen, insbesondere wenn die betroffenen Unternehmen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben.
Nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihnen durch ein Datenleck ein finanzieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes kann je nach Schwere des Verstoßes und des entstandenen Schadens variieren. Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenlecks wurden bereits von einigen Gerichten bejaht, was die Chancen der Betroffenen auf eine angemessene Entschädigung erhöht.
Die Folgen eines Datenlecks können jedoch über finanzielle Schäden und Rufschädigung hinausgehen. Es kann zu verschiedenen Arten von Cyberangriffen wie Smishing, Phishing und Vishing kommen, bei denen Ihre vertraulichen Daten missbraucht werden, um Zugang zu Ihrem Mobilgerät oder zu sensiblen Informationen zu erhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bei Verdacht auf ein Datenleck sofort handeln und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern.
Wenn Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind, müssen Sie schnell handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch das Datenleck ein finanzieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Unsere auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie, abgesehen von einer eventuellen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
In einer kostenlosen Erstberatung beurteilen wir Ihren Fall und erläutern Ihnen die möglichen Schritte. Sie entscheiden dann, ob Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen geltend machen wollen. Da Ihnen durch das Datenleck ein nachhaltiger Schaden entstanden ist, haben Sie nach Art. 82 DSGVO einen klaren Anspruch auf Schadensersatz, der bis zu 5.000 Euro betragen kann.
Unsere renommierte Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich Verbraucherinnen und Verbraucher in Datenschutzangelegenheiten. Wir setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch und kümmern uns um alle notwendigen Schritte, einschließlich der Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Unsere Erfahrung im Verbraucherschutzrecht ermöglicht es uns, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und eine faire Entschädigung zu erreichen.
Urteile und rechtliche Aussichten
Aktuelle Urteile zu Datenlecks zeigen die zunehmende Sensibilisierung der Gerichte für Datenschutzverletzungen und die Stärkung der Verbraucherrechte. In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bereits die Befürchtung eines Datenmissbrauchs infolge eines Datenlecks ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen (Urteil vom14.12.2023, Rs. C-340/21). Dies bedeutet eine wesentliche Erleichterung für Betroffene, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ein beispielhaftes Urteil des Landgerichts München I bestätigt die Schadensersatzansprüche von Datenleck-Geschädigten (Urteil vom 09.12.2021, Az. 31 O 16606/20). Hier wurde einem Kläger wegen eines Datenlecks immaterieller Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil stärkt die Position der Betroffenen und unterstreicht die rechtliche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen bei Datenschutzverletzungen.
Darüber hinaus haben mehrere Landgerichte in Deutschland Facebook zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem durch Datenlecks personenbezogene Daten von Nutzern öffentlich geworden waren (Landgerichte Zwickau, Gießen, Oldenburg, Paderborn). Diese Urteile verdeutlichen die gravierenden rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die den Schutz von Nutzerdaten vernachlässigen.
Auch andere Gerichte haben in Einzelfällen über Schadensersatzansprüche zugunsten der Kläger entschieden. So hat beispielsweise das Landgericht Darmstadt einem Bewerber Schadensersatz zugesprochen, weil seine Bewerberdaten versehentlich an Dritte weitergegeben wurden, ohne ihn darüber zu informieren (Urteil vom 26.05.2020, Az. 13 O 244/19). Ein weiteres Beispiel ist das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einer Klägerin Schadensersatz zusprach, weil ihre Krankenakte versehentlich an eine falsche E-Mail-Adresse geschickt worden war (Urteil vom 28.10.2021, Az. 16 U 275/20)
Diese erfolgreichen Urteile signalisieren eine klare Haltung der Gerichte zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Datenschutzverletzungen. Betroffene Personen können somit auf eine verbesserte rechtliche Grundlage und Unterstützung durch die Gerichte zählen, um ihre Rechte im Zusammenhang mit Datenlecks effektiv durchzusetzen. Unsere spezialisierten Anwälte für Datenschutzrecht stehen Ihnen dabei zur Seite, um Ihre Ansprüche professionell zu vertreten und Ihr Recht durchzusetzen.
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Wenn Sie von einem Datenleck betroffen sind, sollten Sie jetzt nicht zögern und die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung prüfen lassen.
Einfacher Ablauf in 3 Schritten
Prüfung
Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob auch Sie Ansprüche gelten machen können. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis nach Ihren Wünschen per E-Mail oder Post.
Entscheidung
Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Schadensersatzansprüche stellen wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.
Erfolg
Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie Ihren Schadensersatz erhalten.
Häufige Fragen
Ist die Überprüfung tatsächlich völlig kostenfrei?
Ja, dies ist der Fall. Es entstehen Ihnen keinerlei versteckte Kosten durch unsere Überprüfung, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Bevor Kosten auf Sie zukommen sollten werden Sie von uns darüber informiert.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich Ihre Kanzlei beauftrage?
Wir stehen für eine vollständige Kostentransparenz. Selbstverständlich informieren wir Sie über mögliche Kosten bevor diese entstehen. So können Sie das Kostenrisiko klar und deutlich abschätzen und entscheiden, ob Sie dies in Kauf nehmen oder nicht.
Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme erklärt, kommen auf Sie keinerlei Kosten zu (mit Ausnahme einer ggf. mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Kostenübernahme beantragen wir für Sie kostenfrei.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?
In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wir beantragen für Sie gerne kostenfrei die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten übernimmt, hängt vor allem von den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab. Hier ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
Manchmal lehnen Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme zunächst zu Unrecht ab. Deshalb ist es ratsam, dass die Kostenübernahme von einem erfahrenen Anwalt beantragt wird, der fachkundig beurteilen kann, ob die Rechtsschutzversicherung richtig oder falsch handelt.
Falls Sie selbst bereits die Kostenübernahme beantragt haben, diese von der Rechtsschutzversicherung aber abgelehnt wurde, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen, ob die Ablehnung zu Unrecht erfolgte und werden dann – für Sie kostenfrei – die Kostenübernahme erwirken.