Inhaberin des Goldhauses Paßora unterliegt auch in II. Instanz
Nachdem die von uns vertretenen Kunden des Goldhauses Paßora bereits vor dem Landgericht Leipzig gewonnen hatten, erfolgte jetzt der bahnbrechende Erfolg vor dem OLG Dresden.
Die Berufung des Goldhauses wurde zurecht vom Senat abgeschmettert. Auch eine Revision hat der Senat nicht zugelassen. Die von uns vertretenen Anleger haben damit auf ganzer Linie gewonnen. Nach unserer Kenntnis handelt es sich hier um das erste Urteil gegen Vermittler von PIM-Goldanlagen vor einem Oberlandesgericht.
Die klägerische Argumentation, dass PIM-Goldanlagen von Anfang an unplausibel waren und dass vielfach eine – tatsächlich nicht vorhandene – Sicherheit des investierten Geldes versprochen wurde, hat überzeugt.
Die Urteile sind grundsätzlich auf alle Fälle, in denen Anleger PIM-Goldverträge über Vermittler abgeschlossen haben, übertragbar. „Überall dort, wo Vermittler PIM-Goldanlagen mit falschen Versprechungen vermittelt haben, werden wir nun mit dem Rückenwind der OLG-Entscheidung Schadensersatzansprüche mit vollem Einsatz durchsetzen“ so Rechtsanwalt Gloistein. Dies kann nicht schematisch geschehen, sondern sollte individuell anhand des Einzelfalls erfolgen. Bereits zuvor haben von uns vertretene Anleger vor dem Landgericht Würzburg gegen einen Vermittler von PIM-Goldverträgen gewonnen.
Allen Geschädigten, die PIM-Goldverträge über Vermittler abgeschlossen haben, bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Schreiben oder rufen Sie uns einfach an – wir schauen uns dann gerne Ihren Fall an.