Die Debeka Rechtsschutzversicherung knickt ein und erteilt Deckungsschutz für einen unserer Mandanten nach Einreichung einer Klage auf Deckungsschutzzusage.
Außergerichtlich wehrte sich die Debeka Rechtsschutzversicherung noch mit allen erdenklichen Mitteln unserem Mandanten Deckungsschutz für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung gegen einen Anlagevermittler zu erteilen. Deshalb musste, nach vorheriger Absprache mit der Mandantschaft, Klage erhoben werden.
Das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Weißwasser (Az. 3 C 112/19) nahm ein jähes Ende nachdem das Gericht seine zutreffende, dem BGH folgende, Rechtsauffassung per Beschluss vom 20.08.2019 äußerte und die Debeka ganz klar in Ihre Schranken wies. Den Ausführungen der Kanzlei SGR schloss sich das Gericht voll an und stellte in Aussicht die Debeka zu verurteilen. Wohl um ein wegweisendes Urteil auch für andere Kunden zu vermeiden, wurde dann Deckungsschutz erteilt. Das Klageverfahren wurde unsererseits für erledigt erklärt und die Debeka zur Kostentragung verurteilt.
Der Kläger kann nunmehr endlich seine Rechte wahrnehmen und ohne Kostenrisiko den Prozess gegen Anlageberater führen.