Insolvenz der Nuri GmbH

Krypto- und EURO-Geldanlagen sichern

Oder rufen Sie uns direkt an:

Interessen bündeln!

Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss

Wir sind bekannt aus

Sicherung Ihrer Einlagen

Investments in Kryptowährungen oder in Euro sichern!

Unser vordringlicher Rat ist nun, dass Sie zunächst versuchen Ihre Investments von Nuri (bzw. der Solaris Bank AG) zu anderen Anbietern zu übertragen. Nach Auskunft von Nuri sollte dies (wieder) möglich sein. 

Für den Fall das Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Krypto-Investments mehr haben, sollten Sie zügig handeln und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. 

Denn Krypto- Geldanlagen sind nicht abgesichert und unterliegen dem Totalverlustrisiko.

Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich.

Insolvenzverfahren

Die Nuri GmbH hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Sie als Anleger und Gläubiger sollten jetzt möglichst zügig die Interessen mit anderen Anlegern bündeln. Gemeinsam sind wir stark und können möglichst hohen Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen, indem über Ihre Anlage entschieden wird.

Unser erfahrener Experte in ähnlich gelagerten Insolvenzverfahren, Rechtsanwalt Schiller, hat sich bereit erklärt für Sie Ihre Interessen im Gläubigerausschuss effektiv wahrzunehmen und die Arbeit des Insolvenzverwalters zu überwachen. 

Herr Rechtsanwalt Schiller vertritt Ihre Rechte in der Gläubigerversammlung völlig kostenfrei für Sie

Nuri GmbH und Solaris - Hilfe für geschädigte Anleger

Wenn Sie nicht mehr auf Ihre Kryptoinvestments zugreifen können, dann sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Die Chancen stehen gut, dass Sie Ihre Investitionen vollständig zurückerhalten. Mit unserem schlagkräftigen Team haben wir gleich mehrere haftungsbegründende Pflichtverletzungen herausgearbeitet, dokumentiert und in einer stringenten Argumentation zusammengeführt. Im Gegensatz zu manch anderen Insolvenzen kann hier auch eine sehr solvente Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Dennoch lohnt es sich zügig zu handeln, da ein Gläubigerwettstreit droht. Wir sind mit Insolvenzen dieser Größenordnung bestens betraut. Bei dem größten Anlageskandal Deutschlands hat unsere Kanzlei die ersten Urteile gegen Vermittler und auch die ersten Urteile gegen die ehemaligen Geschäftsführer erstritten. Eine Vielzahl von Anlegern haben durch unseren Einsatz ihr investiertes Geld ganz oder zumindest teilweise zurückerhalten. Wir sind davon überzeugt, dass nur kreative Lösungen, hervorragende rechtliche Kenntnisse und die nötige Schnelligkeit letztlich zum Erfolg führen kann.

Zum Verständnis: Geldrückgewinnung und das Insolvenzverfahren

Grundsätzlich stehen bei Insolvenzen von Unternehmen, die Anlegergelder entgegengenommen haben, zwei Themenkomplexe im Fokus. Zum einen die Frage wie man wieder an sein investiertes Geld kommt, zum anderen muss die Entwicklung des Insolvenzverfahrens im Auge behalten werden. Man kümmert sich also auf der einen Seite darum rechtliche Lösungswege und Verantwortliche für eine Rückzahlung des Investments zu finden und parallel dazu auch die richtigen Schritte im Insolvenzverfahren vorzunehmen.

Insolvenzverfahren

Die Nuri GmbH hat am Dienstag den 09.08.2022 vor dem Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jeske Stark bestellt. 

Der Gläubigerausschuss
Wie auch in anderen Insolvenzverfahren wird ein Gläubigerausschuss, meist bestehend aus Rechtsanwälten, gebildet. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden in der ersten Gläubigerversammlung in einfacher Wahl gewählt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben die Aufgabe die Arbeit des Insolvenzverwalters zu kontrollieren und sind darüber hinaus beratend tätig. Alle wichtigen Entscheidungen, die durch den Insolvenzverwalter getroffen werden sollen, gibt dieser zunächst zur Abstimmung in den Gläubigerausschuss.

Warum Rechtsanwalt Schiller als Mitglied im Gläubigerausschuss?
Herr Schiller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist bisher in unzähligen Gläubigerausschüssen Mitglied gewesen und hat auf Entscheidungsebene durchgängig positiv im Sinne der vertretenen Anleger gehandelt. Im Laufe eines Insolvenzverfahrens bestehen viele Konstellationen und Fragestellungen, bei denen Herr Rechtsanwalt Schiller mit seiner Erfahrung und seiner ausgewiesenen Fachkompetenz Entscheidungen zum Vorteil der vertretenen Anleger erwirken konnte. Auch bei der Mitarbeit im Gläubigerausschuss der Nuri GmbH wird Herr Rechtsanwalt Schiller ausschließlich die Anlegerinteressen -also ausschließlich Ihre Interessen- energisch verfolgen.

Warum vertreten wir Sie kostenfrei in der Gläubigerversammlung?
Für unsere Kanzlei ist es ein Selbstverständnis das Insolvenzverfahren im Sinne unserer Mandanten zu begleiten. Die Mitarbeit im Gläubigerausschuss eröffnet uns Einblicke in die Ursachen der Unternehmenskrise sowie Einflussmöglichkeiten zur bestmöglichen Abwicklung bzw. Weiterführung der Gesellschaft. Da wir bereits eine Vielzahl von Anlegern vertreten, werden wir in jedem Falle in der Gläubigerversammlung teilnehmen und mitwirken. Die Kosten hierfür sind bereits gedeckt, sodass wir auch Ihnen die kostenfreie Interessenwahrnehmung anbieten können.

Warum zu SGR?

Bündeln Sie Ihre Interessen mit uns. Gemeinsam sind wir stark.

Die Kanzlei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte ist Ihr Partner auf hohem juristischen Niveau und weist langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht auf. Rechtsanwalt Schiller wirkt in Gläubigerausschüssen unzähliger insolventer Anlagegesellschaften mit.

Über unsere erfolgreiche Arbeit wurde vielfach medial berichtet.

Fachanwaltskanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht

Ausschließlich auf der Seite der Anleger aktiv

Umfassende und langjährige Erfahrung mit Kapitalanlagen aller Art

Diverse unserer Fälle liegen dem BGH und dem EuGH vor

Rechtsanwalt Schiller ist ständig Mitglied in Gläubigerausschüssen

Volle Kostentransparenz ist unser Selbstverständnis

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob auch Sie Ansprüche gelten machen können. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis nach Ihren Wünschen per E-Mail oder Post.

Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihr Geld zurückholen wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

Erfolg

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie Ihr Geld zurückerhalten.

Kostenfreie Erstberatung und Ersteinschätzung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir beraten Sie individuell und zielführend.

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Ersteinschätzung per Post oder E-Mail.

Sie möchten auf dem laufenden bleiben und Informationen erhalten? Tragen Sie sich in unseren kostenfreien Newsletter ein.

Häufige Fragen

Ja, dies ist der Fall. Es entstehen Ihnen keinerlei versteckte Kosten durch unsere Erstberatung. Es gilt dabei auch keine zeitliche Begrenzung oder eine bestimmte Anzahl an Nachrichten. Bevor Kosten auf Sie zukommen sollten werden Sie von uns darüber informiert.

Wir stehen für eine vollständige Kostentransparenz. Selbstverständlich informieren wir Sie über mögliche Kosten bevor diese entstehen. So können Sie das Kostenrisiko klar und deutlich abschätzen und entscheiden, ob Sie dies in Kauf nehmen oder nicht.

Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme erklärt, kommen auf Sie keinerlei Kosten zu (mit Ausnahme einer ggf. mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Kostenübernahme beantragen wir für Sie kostenfrei.

In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wir beantragen für Sie gerne kostenfrei die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten übernimmt, hängt vor allem von den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab. Hier ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Manchmal lehnen Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme zunächst zu Unrecht ab. Deshalb ist es ratsam, dass die Kostenübernahme von einem erfahrenen Anwalt beantragt wird, der fachkundig beurteilen kann, ob die Rechtsschutzversicherung richtig oder falsch handelt.

Falls Sie selbst bereits die Kostenübernahme beantragt haben, diese von der Rechtsschutzversicherung aber abgelehnt wurde, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen, ob die Ablehnung zu Unrecht erfolgte und werden dann – für Sie kostenfrei – die Kostenübernahme erwirken.

Wenn eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt haben Sie grundsätzlich einen Anspruch dass investierte Geld zurückzuerhalten. Im Gegenzug erhält die Bank oder Beratungsgesellschaft die Kapitalanlage zurück.

In der Praxis ist es häufig so, dass die Anleger eine Schadensersatzzahlung erhalten, aber die erworbene Kapitalanlage behalten. Häufig ist dies auch ohne Einschaltung der Gerichte möglich, oft nach intensiven Verhandlungen mit den Verantwortlichen. Dazu können Anleger im Einzelfall auch Zinsen als entgangenen Gewinn geltend machen. Dies prüfen wir selbstverständlich in jedem Fall.

In einigen Fällen ist es aber durchaus sinnvoll sich von der Kapitalanlage zu lösen. Denn es gibt Kapitalanlagen bei denen die Anleger – ohne dass Sie davon wissen – sogar mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. In solchen Fällen raten wir unseren Mandanten natürlich nachdrücklich zu einer kompletten Rückabwicklung. Oft wollen die Mandanten mit der Kapitalanlage auch nichts mehr zu tun haben. Auch dann machen wir die komplette Rückabwicklung geltend.

Die komplette Anspruchsdurchsetzung und sämtliche Korrespondenz übernehmen wir für Sie, so dass Sie kaum Zeit und Nerven investieren müssen.

Die Frage nach der Verjährung spielt in der Praxis häufig eine wichtige Rolle. In jedem Einzelfall prüfen wir vorab, ob Ansprüche geltend gemacht werden können oder bereits verjährt sind.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Die Verjährungsfrist beginnt also erst zu laufen, wenn der Anleger bemerkt, dass er falsch beraten wurde. Dies ist oft erst viele Jahre nach dem Erwerb des Fonds der Fall.

Das nachfolgende Beispiel erläutert Ihnen die Situation:

Ein Anleger hat sich zu einer bestimmten Kapitalanlage im Jahr 2006 von einer Bank beraten lassen und eine Beteiligung an einem Fonds gezeichnet. Dem Anleger wurden im Rahmen der Beratung die wesentlichen und gravierenden Risiken (z. B. Totalverlustrisiko) des Fonds nicht klar und deutlich erläutert. Dass die Bank für die Vermittlung des Fonds eine erhebliche Provisionszahlung von Seiten des Fonds erhält wurde dem Anleger auch verheimlicht. Den Verkaufsprospekt zum Fonds mit den Risikohinweisen hat der Anleger erst erhalten, als er die Beitrittserklärung unterzeichnet hat.

Erst im Jahre 2013 erfährt der Anleger zufällig von den besonderen Risiken seiner Kapitalanlage und den Provisionszahlungen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt also erst mit Schluss des Jahres 2013 zu laufen, da er erst in diesem Jahr von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Die Verjährungsfrist endet dann am 31.12.2016. Bis zu diesem Datum können Ansprüche noch geltend gemacht werden.

Bundesweite kostenlose Erstberatung

Rückruf anfordern

Wie möchten Sie den Fragebogen ausfüllen?

Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen. 

Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten für eine Geldrückgewinnung. 

Das Ergebnis übermitteln wir Ihnen schriftlich.

Unser kostenfreier Newsletter

Sie möchten über die aktuellen Entwicklungen informiert werden?

Wir stellen für geschädigte Kapitelanlager einen eigenen E-Mail Newsletter zur Verfügung, indem wir Sie über die die neusten Vorkommnisse unterrichten.

Wir schicken Ihnen den Fragebogen zeitnah & bequem per Post zu.

Wie möchten Sie den Fragebogen ausfüllen?

Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen. 

Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten für eine Geldrückgewinnung. 

Das Ergebnis übermitteln wir Ihnen schriftlich.

Wie möchten Sie den Fragebogen ausfüllen?

Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen. 

Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten für eine Geldrückgewinnung. 

Das Ergebnis übermitteln wir Ihnen schriftlich.

Telefonische Erstberatung

Geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein und Herr Rechtsanwalt Schiller wird sich zeitnah telefonisch bei Ihnen melden.
Es entstehen Ihnen garantiert keine Kosten.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.