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Widerruf Auto-Leasing

EuGH bestätigt Widerrufsrecht!

Mehr als 3000 geprüfte Verträge

Wir haben bereits mehr als 3000 Verträge geprüft

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Wir sind bekannt aus

Der Widerruf Auto-Leasing
für Benziner, Diesel und Elektro

Sie sind Verbraucher und haben einen Benziner oder Diesel geleast? Dann handeln Sie jetzt, denn Ihre Leasinggesellschaft könnte jederzeit nachbelehren. 

Nach dem Widerruf ist der Vertrag beendet und Sie geben das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft ab. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre Sonderzahlung sowie alle gezahlten Leasingraten zurück.

Sie sind dann vollständig von dem Leasingvertrag befreit.

Welche Folge hat der Auto-Leasing Widerruf?

Leasingverträge die ab dem Jahre 2010 abgeschlossen worden sind können durch den Widerruf rückabgewickelt werden. Konkret bedeutet das für Sie, dass der Vertrag beendet wird, das Fahrzeug zurückgegeben wird und die Leasinggesellschaft Ihnen Ihre Sonderzahlung sowie alle gezahlten Leasingraten zurückerstattet. Es findet eine Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses statt. Die Parteien müssen dabei so gestellt werden, als wenn es nie zum Vertragsschluss gekommen wäre. Sie als Verbraucher sind in diesem Szenario der große Gewinner, denn Sie sind Ihr Auto letztlich gratis gefahren. Häufig werden von den Leasinggebern jedoch auch wirtschaftlich vorteilhafte Vergleiche angeboten um ein Urteil zu vermeiden.

Warum besteht die Möglichkeit zum Auto-Leasing Widerruf?

Aufgrund des umfassenden Verbraucherschutzes sind Banken bei Darlehensverträgen und Leasingverträgen dazu verpflichtet dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Vertragsschluss einzuräumen. Voraussetzung für das Beginnen der 14-Tagesfrist ist eine rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung. Nahezu alle Leasinggesellschaften haben es jedoch verpasst rechtswirksame Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Knapp 90% aller Leasingverträge entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder enthalten Fehler in den Pflichtangaben. Die Folge ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie begonnen hat zu laufen, wodurch das sogenannte „Ewige Widerrufsrecht“ für Sie besteht. 

Wie komme ich zu meinem Recht?

Zunächst muss Ihr Vertrag Fehler aufweisen. Hier kommt man an einer fachkundigen Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte nicht vorbei. Nutzen Sie unser Know-How aus 1000den bereits geprüften Verträgen. Wir kennen alle Fehler in den Verträgen der Banken und können Ihnen so zu Ihrem Recht verhelfen. Wir prüfen Ihren Vertrag absolut kostenfrei auf Fehler, welche zum Widerruf Ihres Vertrages berechtigen. Exklusiv bei uns erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein schriftliches Ergebnis – nach Ihrer Wahl per E-Mail oder per Post – indem wir Ihnen die Erfolgsaussichten mitteilen und die zu erwartende Rückerstattung für Sie konkret berechnen. Sie haben dann noch die freie Wahl sich für uns zu entscheiden oder eben auch nicht.

Was besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs?

Der EuGH hat nunmehr letztendlich festgestellt, dass jeder Kreditvertrag widerrufbar ist, der Fehler enthält. Die vom EuGH jetzt für fehlerhaft empfundene Formulierung findet sich ausnahmslos in sämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen. Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln! Das aktuelle Urteil kann ohne weiteres als sensationell bezeichnet werden! Die Luxemburger Richter ändern mal eben das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht und widersprechen damit der verbraucherunfreundlichen Auffassung des BGH. Für alle Verbraucher heißt das: Jeder Kreditvertrag, ob Immobilien-, Auto- oder ein Konsumentenkredit sind widerrufbar.

Vorteile des Widerrufs

Sie sind Verbraucher und haben einen Benziner geleast? Dann sollten Sie jetzt nicht zögern und die Möglichkeit eines Widerrufs kostenlos prüfen lassen.

Nutzen Sie diese einmalige Chance um Ihr Auto gratis gefahren zu haben

Sie geben Ihr Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie eine etwaige Sonderzahlung zurückerstattet.

Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, müssen Sie nicht einmal einen Ersatz für die gefahrenen Kilometer leisten (aktuelle Rechtsprechung).

Die Frage warum Sie Ihren Vertrag widerrufen sollten liegt letztlich auf der Hand. Sie sind quasi gratis Auto gefahren.

Die von uns durchgeführte Vertragsprüfung auf Formfehler und die Berechnung Ihres Vorteils sind ohnehin ein kostenfreier Service von uns.

Sollten Sie sich dann dafür entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, so würde Ihre Rechtsschutzversicherung (Modul: Verkehr) für die gesamten Kosten aufkommen. 

Sie sind aktuell nicht rechtsschutzversichert? Kein Problem, es gibt noch heute einige wenige Versicherer, die den Widerruf von Leasingverträgen nicht ausgeschlossen haben. Wichtig im Zusammenhang mit einer Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig der sog. Schadenszeitpunkt. Zu diesem Schadenszeitpunkt müssen Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sein. Dieser Schadenszeitpunkt wird in Widerrufsfällen zum Zeitpunkt der Weigerung der Bank gesehen (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes). Das bedeutet, dass Sie zunächst eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr abschließen und dann erst den Widerruf erklären. So liegt für den Versicherer ein zu versichernder Schadenfall vor und es wird Kostendeckungsschutz erteilt.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

• Sie sind Verbraucher
• Fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unterlassene Pflichtinformationen

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und berechnen die zu erwartende Rückerstattung. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis nach Ihren Wünschen per E-Mail, WhatsApp oder Post.

Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

Durchsetzung

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei Deckungszusage ein und setzen Ihre Ansprüche gegen Ihren Leasinggeber durch. Im Ergebnis haben Sie Ihre Chance genutzt und sind gratis Auto gefahren.

Kostenfreie Erstberatung und Vertragsprüfung

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per Post oder E-Mail.

Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.

Lassen Sie Ihren Vertrag von uns auf Formfehler überprüfen. 

Häufige Fragen

Ja, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung wird für jegliche Kosten aufkommen.

Sollten Sie noch über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, so besteht noch immer die Möglichkeit eine solche abzuschließen (sogar ohne Wartezeit). Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs versichert sind und eine etwaige Wartezeit bereits abgelaufen ist.

Der Widerruf Autokredit ist für Sie somit risikolos und kostenfrei.

Ja, das ist nach wie vor möglich. Siehe Erklärung unter der Frage: „Zahlt meine Rechtsschutz die Kosten für das Verfahren?“

Ja, die Kraftstoffart spielt keine Rolle. Für alle Fahrzeuge kann der Widerruf erklärt werden. Der Widerruf des Leasingvertrags ist nicht mit dem „Diesel-Skandal“ zu vergleichen.

Hier kommt es wesentlich darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Bei Verträgen die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, besteht nach unserer Auffassung – bereits gerichtlich bestätigt – keine Pflicht eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer an die Bank zu leisten.

Bei Verträgen bis zum 13.06.2014 ist ein Nutzungsersatz für die zurückgelegten Kilometer an die Leasinggesellschaft zu zahlen. Dieser fällt in der Regel jedoch wesentlich geringer aus, als der bisher erlittene Wertverlust Ihres Fahrzeugs.

Der Widerruf des Leasingvertrags ist dementsprechend in jedem Fall lohnenswert für Sie.

Nein, das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern zu.

Ja, der Widerruf kann unabhängig davon erklärt werden ob es sich um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um einen Smart oder um ein Wohnmobil handelt.

Das sagt die Presse

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